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Kartoffelbrot mit Kürbiskernen

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Kartoffelbrot mit Kürbiskernen

Frage:

Ich habe mir aus einem Ordner in einer Bäckerfiliale schriftlich die Inhaltsstoffe von einem Kartoffelbrot mit Kürbiskernen zeigen lassen. Das Brot besteht zu 90 Prozent aus Weizenmehl und zu 10 Prozent aus Roggenmehl. Das kann man auch im Internet nachlesen. Dort wird der Einsatz von Kartoffelprodukten bei diesem Brot vage beschrieben. Das ist für mich eine klassische Verbrauchertäuschung, vielleicht sogar Betrug.

Antwort:

Offenbar hat Ihnen der Bäcker nicht die vollständige Zutatenliste gezeigt. Dazu ist er leider auch nicht verpflichtet. Bei loser Ware ist keine vollständige Zutatenliste erforderlich. Der Bäcker muss lediglich Informationen über die enthaltenen Allergene bereitstellen.

Für die Zusammensetzung von Kartoffelbrot gibt es keine rechtlichen Vorgaben. Es gilt aber das allgemeine Verbot der Täuschung und Irreführung. In dem Kartoffelbrot mit Kürbiskernen sollten daher Anteile an Kartoffeln oder Kartoffelflocken und Kürbiskernen enthalten sein.

In den Leitsätzen für Brot und Kleingebäck des Deutschen Lebensmittelbuches sind Beurteilungsmerkmale für verschiedene Brotsorten wie Roggenbrot, Weizenbrot und weitere festgelegt. Für Kartoffelbrot gibt es keine solchen Beschreibungen. Eine Zutat, die in der Bezeichnung enthalten ist, sollte den Leitsätzen zufolge aber „wertbestimmend in Erscheinung treten“. Vorgaben wie 90 Prozent Roggenmehl in Roggenbrot – beziehen sich in den Leitsätzen nur auf den Getreideanteil, während Zutaten wie Wasser, Hefe, Salz und ähnliches unberücksichtigt bleiben. Offenbar hat auch in Ihrem Fall der Bäcker die Zusammensetzung der Getreidemischung angegeben, aber nicht die komplette Zutatenliste.

Unserer Ansicht nach sollte er deutlich darauf hinweisen, dass sich die Prozentzahlen nur auf die Getreidemischung beziehen. Noch verbraucherfreundlicher wäre es, wenn er auf Nachfrage das komplette Zutatenverzeichnis herausgibt. Einige Bäcker tun dies bereits.   

Hinweis: Unsere Kurzmeldungen geben grundsätzlich den Stand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung wieder. Sie werden in der Regel nicht aktualisiert.

Der leichtsprachliche Text wurde übersetzt von:
Isabella von Luxburg,
luxburg@leichtzulesen.org,
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Der Text wurde geprüft durch die Prüflesegruppe:
Menschen mit Lernschwierigkeiten Zentrum Leichte Sprache Allgäu,
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