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Joghurt mit Milchpulver

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Joghurt mit Milchpulver

Frage

Laut den Vorgaben der Milcherzeugnisverordnung (Anlage 1) dürfen Joghurterzeugnisse auch unter Erhöhung der Milchtrockenmasse und/oder angereichert mit Milcheiweißerzeugnissen hergestellt werden. Bei der Standardsorte Joghurt jedoch ist eine Anreicherung nicht erlaubt: (wie Spalte 1, II b), „[…] ohne Anreicherung mit Milcheiweißerzeugnissen und ohne Wärmebehandlung nach der Fermentation“. Verstehe ich da etwas falsch, da in ihrem Forum immer aufgeführt ist, dass der Zusatz in Joghurt erlaubt ist?

Antwort

Tatsächlich ist die Erhöhung der Milchtrockenmasse auch für Joghurt erlaubt. Dies ist zum Beispiel durch Eindampfen oder die Zugabe von Milchpulver möglich.

Eine Anreicherung mit Milcheiweißerzeugnissen sowie eine Wärmebehandlung nach der Fermentation hingegen sind für Joghurt in der Milcherzeugnisverordnung hingegen explizit ausgeschlossen, wie in der von Ihnen genannten Spalte 1, II b aufgeführt.

Die Milcherzeugnisverordnung unterscheidet also zwischen Milchpulver und Milcheiweißerzeugnissen.

Milchpulver wird aus Milch hergestellt und durch weitgehenden Entzug des Wassers getrocknet. Es enthält rund 50 Prozent Kohlenhydrate, der Eiweißgehalt liegt unter 40 Prozent (bei Magermilchpulver bei etwa 35 Prozent, bei Vollmilchpulver bei etwa 25 Prozent).

Bei Milcheiweißerzeugnissen wird das Milcheiweiß weitgehend von den übrigen Bestandteilen getrennt. Der Eiweißgehalt solcher Erzeugnisse beträgt laut Milcherzeugnisverordnung mindestens 70 Prozent.

Hinweis: Unsere Kurzmeldungen geben grundsätzlich den Stand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung wieder. Sie werden in der Regel nicht aktualisiert.

Der leichtsprachliche Text wurde übersetzt von:
Isabella von Luxburg,
luxburg@leichtzulesen.org,
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Der Text wurde geprüft durch die Prüflesegruppe:
Menschen mit Lernschwierigkeiten Zentrum Leichte Sprache Allgäu,
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