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Ist Xanthan glutenhaltig?

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Ist Xanthan glutenhaltig?

Frage:

Bei einem Fertig-Milchshake ist in der Zutatenliste unter anderem „Xanthan (enthält Weizen)“ aufgeführt. Bei Xanthan handelt es sich um ein Polysaccharid. Mir ist nicht klar, wie in einem Zucker Gluten enthalten sein kann. Sollte das Xanthan aus einem glutenhaltigen Getreide hergestellt sein, wäre es trotzdem glutenfrei.

Antwort:

Für Zutaten, die häufig Unverträglichkeiten auslösen, wie Getreide, gelten die strengen Regeln der Allergenkennzeichnung. Diese sind in der Lebensmittelinformationsverordnung festgelegt. Demnach sind in der Zutatenliste nicht nur die Allergene selbst hervorzuheben, sondern auch Erzeugnisse daraus. Dabei spielt es keine Rolle, welche Menge des Allergens im Endprodukt enthalten ist. Nur wenige Zutaten sind ausdrücklich ausgenommen, beispielsweise Glukosesirupe und Maltodextrine auf Weizenbasis.

Auch wenn Zusatzstoffe aus allergen wirkenden Lebensmitteln gewonnen werden oder die Allergene als Träger- oder Hilfsstoffe eingesetzt werden, müssen sie gekennzeichnet werden. Entweder wird das Allergen in der Zutatenbezeichnung hervorgehoben, zum Beispiel „Weizenstärke“ oder es wird hinter die Zutat in Klammern gesetzt, zum Beispiel „Aroma (Milch)“ oder „Aroma (enthält Milch)“.    

Selbst wenn die Zutat – in diesem Fall das Xanthan – kein Gluten mehr enthält, muss der Hersteller den Allergenhinweis geben. Er hätte statt „enthält Weizen“ auch einfach nur „Xanthan (Weizen)“ aufdrucken können, um die Vorgaben der Verordnung zu erfüllen.

Xanthan ist ein biosynthetisch hergestelltes Polysaccharid, das mithilfe von Bakterien aus Stärke oder Zucker gewonnen wird. Hierbei kann die Stärke aus glutenhaltigen Getreidesorten stammen.

Für einzelne Erzeugnisse, die aus allergenen Ausgangsstoffen hergestellt werden, hat die Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit EFSA die Allergenfreiheit nachgewiesen wie für das oben genannte Maltodextrin und der Glukosesirup aus Weizen. Diese Stoffe müssen nicht als allergenhaltig hervorgehoben werden. Solange ein solcher von der EFSA akzeptierter Nachweis für Xanthan nicht vorliegt, müssen Hersteller daher das Allergen nennen und hervorheben.

Hinweis: Unsere Kurzmeldungen geben grundsätzlich den Stand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung wieder. Sie werden in der Regel nicht aktualisiert.

Der leichtsprachliche Text wurde übersetzt von:
Isabella von Luxburg,
luxburg@leichtzulesen.org,
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Der Text wurde geprüft durch die Prüflesegruppe:
Menschen mit Lernschwierigkeiten Zentrum Leichte Sprache Allgäu,
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