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Gibt es eine rechtliche Definition von „Frappé“?

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Gibt es eine rechtliche Definition von „Frappé“?

Frage

Ich habe eine Frage bezüglich der Bezeichnung „Frappé“. Gibt es eine rechtliche Definition oder darf ein Lebensmittelhersteller einfach auf die Verpackung schreiben, was er möchte? Und warum steht manchmal auf der Dosenverpackung „Frappé Typ Eiskaffee“?

Antwort

Nein, „Frappé“ ist rechtlich nicht definiert. Der Name kommt aus dem Französischen und bedeutet „geschlagen“ oder „geschüttelt“. Unter dem Begriff werden verschiedene Rezepte, Getränke und Desserts angeboten, die meist mit zerstoßenem Eis zubereitet werden. Weitere mögliche Zutaten sind – je nach Typ – Früchte, Milch oder Milcheis, Zucker und Kaffee. Zudem gibt es eine Reihe von Instantprodukten, die den Namen „Frappé“ tragen. 

Zurzeit scheint besonders eine  griechische Kaffeespezialität als „Café frappé“ beliebt zu sein, die aus Instantkaffee, Zucker, kaltem Kaffee sowie zerstoßenem Eis und gegebenenfalls weiteren Zutaten hergestellt wird. Analog dazu gibt es verschiedene Instant-Getränkepulver mit Kaffee, die unter dem Produktnamen „Frappé“ im Regal stehen.

Zum Produktnamen gibt es nur wenige rechtliche Vorgaben. In erster Linie darf er nicht über die Eigenschaften des Lebensmittels täuschen.

Mehr Vorgaben gibt es zur Bezeichnung des Lebensmittels, die häufig kleiner gedruckt auf der Seite oder Rückseite einer Verpackung zu finden ist. Sie muss nüchtern und korrekt klarstellen, welches Lebensmittel sich hinter dem bunten Namen verbirgt: Falls es keine rechtlich vorgeschriebene Bezeichnung gibt, muss die Bezeichnung verkehrsüblich oder beschreibend sein. Im Falle eines Getränkepulvers mit dem Namen „Frappé“ könnte er beispielsweise lauten „Getränkepulver mit Instantkaffee“.

Mit dem Hinweis „Typ …“ weisen Anbieter in der Regel auf eine Geschmacksrichtung hin. Häufig ist der Hinweis ein Anhaltspunkt dafür, dass der Geschmack durch eine Aromatisierung erzielt oder verstärkt wird.

Hinweis: Unsere Kurzmeldungen geben grundsätzlich den Stand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung wieder. Sie werden in der Regel nicht aktualisiert.

Der leichtsprachliche Text wurde übersetzt von:
Isabella von Luxburg,
luxburg@leichtzulesen.org,
www.leichtzulesen.org
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Der Text wurde geprüft durch die Prüflesegruppe:
Menschen mit Lernschwierigkeiten Zentrum Leichte Sprache Allgäu,
https://www.kjf-augsburg.de/angebote-leistungen/weitere-angebote/zentrum-leichte-sprache/

 

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