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Füllmengenangabe bei Fisch mit Soße

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Füllmengenangabe bei Fisch mit Soße

Frage

Ich habe geräucherten Lachs gekauft. Auf der Vorderseite der Packung wird groß mit „Einwaage: 300 g“ geworben. Erst auf der Rückseite erfährt man, dass davon 250 Gramm Fisch und 50 Gramm Meerrettich-Soße sind. Von vorn ist die Soße aber gar nicht zu sehen, da sie hinter dem Karton ist. Auf dem Verkaufsetikett wird ein Grundpreis von 18,50 Euro angegeben. Dieser bezieht sich aber auf die Gesamtmenge (inklusive Soße). Ich finde das ist eine Täuschung, da man denkt, dass hier mehr Fisch in der Packung ist. Der reine Grundpreis für den Fisch liegt viel höher. Somit wird für die Sauce ein enormer Zuschlag berechnet.

Antwort

Bei dem von Ihnen beschriebenen Produkt handelt es sich um eine Fertigpackung mit zwei Einzelpackungen verschiedener Lebensmittel.

Laut Preisangabenverordnung muss der Anbieter für jede Fertigpackung den Grundpreis je Mengeneinheit angeben, im vorliegenden Fall also pro Kilogramm. Die Verordnung enthält keine speziellen Regelungen für Verpackungen mit Einzelverpackungen verschiedene Erzeugnisse. Der Grundpreis muss sich also auf das gesamte Produkt beziehen und nicht nur auf eine der Einzelverpackungen, beispielsweise den Fisch.

Die Angabe der Füllmenge bei solchen Erzeugnissen regelt die EU-Lebensmittelinformationsverordnung. Sie besagt, dass die Gesamtnettofüllmenge und die Gesamtzahl der Einzelpackungen auf der Verpackung stehen muss. Der Hersteller hat dem entsprechend die Gesamtfüllmenge von 300 Gramm angegeben. Positiv ist es, dass der Hersteller zusätzlich freiwillig die Füllmengen der Einzelpackungen kennzeichnet.

Der Begriff „Einwaage“ ist nicht gesetzlich definiert. Jedoch findet man auf anderen Fischprodukten, beispielsweise Heringsfilet in Tomatensoße, Angaben wie „Nettofüllmenge 200 g, Fischeinwaage 120 g“. Die Bezeichnung der Gewichtsangabe als „Einwaage“ ist daher aus unserer Sicht in diesem Zusammenhang missverständlich, da Verbraucher davon ausgehen können, dass damit allein die Fischeinwaage gemeint ist und nicht die Gesamtmenge des Produktes. Ob eine rechtlich relevante Irreführung vorliegt, kann jedoch nur ein Gericht entscheiden.

Hinweis: Unsere Kurzmeldungen geben grundsätzlich den Stand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung wieder. Sie werden in der Regel nicht aktualisiert.

Der leichtsprachliche Text wurde übersetzt von:
Isabella von Luxburg,
luxburg@leichtzulesen.org,
www.leichtzulesen.org
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Der Text wurde geprüft durch die Prüflesegruppe:
Menschen mit Lernschwierigkeiten Zentrum Leichte Sprache Allgäu,
https://www.kjf-augsburg.de/angebote-leistungen/weitere-angebote/zentrum-leichte-sprache/

 

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Volker Jahnke
31.08.2022 - 21:43

Edeka hat beim Kauf von Bratheringen die Sosse genauso berechnet wie den Fisch selbst. Ist das korrekt und rechtens?

Redaktion Lebensmittelklarheit
02.09.2022 - 09:15

Danke für Ihren Kommentar. Wir schauen uns das Produkt gerne an. Damit wir uns der Meldung annehmen können, brauchen wir eine offizielle Meldung über unser Produktmeldeformular. Bitte geben sie Ihre Beschwerde hier ein:

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