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Fruchtsaft unverdünnt aus Konzentrat

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Fruchtsaft unverdünnt aus Konzentrat

Frage

Ich bin davon ausgegangen einen Direktsaft zu kaufen, weil auf der Packung steht: "100% Saft“, „unverdünnt“ und „ohne Zuckerzusatz". Dies hat mich auf den ersten schnellen Blick überzeugt und ich habe das Produkt gekauft. Jedoch auf den zweiten Blick handelt es sich um Konzentrat und Mark – welches bekanntermaßen mit Leitungswasser verdünnt ist. Auf der Packung steht mehrmals „100% Saft“ und „unverdünnt“. Meines Erachtens wird ganz bewusst getäuscht und auf die Unwissenheit der Kunden spekuliert, denn erst, wenn man das Kleingedruckte und die mit Sternchen versehenen Hinweise liest, fällt es auf, dass der Saft nicht aus dem Saft der gepressten Früchte besteht, sondern lediglich aus Konzentrat.

Antwort

Unter dem Namen „Saft“ wird häufig rückverdünnter Fruchtsaft aus Konzentrat und/oder Mark angeboten. Zusätzliche Werbeaussagen wie „unverdünnt“ sehen wir jedoch kritisch, da sie missverständlich sind.

Dass Fruchtsäfte aus Konzentrat den Namen „Fruchtsaft“ auf der Vorderseite tragen, ist aus unserer Sicht marktüblich. Die korrekte Bezeichnung – beispielsweise „Apfelsaft aus Apfelsaftkonzentrat“ - steht häufig klein gedruckt auf der Seite oder Rückseite der Verpackung. Dadurch wird der Unterschied zwischen Saft aus Konzentrat und Direktsaft erst durch die Bezeichnung deutlich. Direkt gepresste Säfte tragen häufig den Zusatz „Direktsaft“ oder „100 % Direktsaft“.

Die Herstellung von Fruchtsaft aus Konzentrat verläuft folgendermaßen:

Der Hersteller entzieht – häufig am Ort der Ernte – dem frisch gepressten Saft unter Vakuumbedingungen Aroma und Wasser. Der Fruchtsaft wird dabei auf circa ein Sechstel seines ursprünglichen Volumens konzentriert. Nach dem Transport zur Abfüllanlage werden Konzentrat und Aroma wieder zusammengefügt und mit besonders aufbereitetem Trinkwasser rückverdünnt (rekonstituiert). Der Hersteller darf dabei nur die Menge an Wasser zugeben, die dem Saft zuvor entzogen wurde. Dadurch ist er tatsächlich „unverdünnt“ gegenüber dem ursprünglichen Saft.

Die Fruchtsaftverordnung schreibt zudem vor, dass nur solche Verfahren eingesetzt werden dürfen, die sicherstellen, dass der Saft die wesentlichen Eigenschaften eines entsprechenden Direktsaftes erhalten, beispielsweise in Bezug auf Nährstoffe und Geschmack.

Wir sehen die Werbeaussage „unverdünnt“ auf Fruchtsaft dennoch kritisch, denn sie stellt aus unserer Sicht eine Werbung mit einer Selbstverständlichkeit dar. Wie Ihre Anfrage zeigt, kann sie außerdem missverständlich sein. Verbraucher können davon ausgehen, dass der „unverdünnte“ Saft etwas Besonderes ist, zum Beispiel ein Direktsaft.

Hinweis: Unsere Kurzmeldungen geben grundsätzlich den Stand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung wieder. Sie werden in der Regel nicht aktualisiert.

Der leichtsprachliche Text wurde übersetzt von:
Isabella von Luxburg,
luxburg@leichtzulesen.org,
www.leichtzulesen.org
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Der Text wurde geprüft durch die Prüflesegruppe:
Menschen mit Lernschwierigkeiten Zentrum Leichte Sprache Allgäu,
https://www.kjf-augsburg.de/angebote-leistungen/weitere-angebote/zentrum-leichte-sprache/

 

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