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Eier aus Freilandhaltung bei Stallpflicht

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Eier aus Freilandhaltung bei Stallpflicht

Frage 

Bei abgepackten Eiern gibt es an zwei Stellen Informationen, einmal auf dem Eierkarton und einmal auf den Eiern selbst.

Seit der behördlich angeordneten Stallpflicht wegen der Vogelgrippe im November 2021 sehe ich auch jetzt noch Eierkartons mit der Aufschrift "Eier aus Freilandhaltung“. Die darin befindlichen Eier sind mit der Kennziffer 2 (Bodenhaltung) gestempelt.

In welcher Form müssen Verbraucher darauf hingewiesen werden, dass der Karton eine nicht richtige Deklaration hat? Reicht ein irgendwo hinter oder über den Eiern befindlicher Hinweis oder muss jeder Eierkarton mit einem erklärenden Hinweis gekennzeichnet sein?

Antwort 

Die Informationen auf der Verpackung und den Eiern sollten sich nicht widersprechen. Aus Sicht von Lebensmittelklarheit reicht ein Schild am Regal nicht aus, um einen Widerspruch zu erklären. 

Die Haltungsform erkennen Sie an dem Stempelcode auf dem Ei. Eine "1" steht beispielsweise für Freilandhaltung. Ordnet eine Behörde an, dass die Hühner im Stall bleiben müssen, beispielsweise wegen der Vogelgrippe, sind Ausnahmen bei der Kennzeichnung erlaubt. 

So dürfen Betriebe, die ihre Legehennen normalerweise in Freilandhaltung halten, während einer behördlich angeordneten Stallpflicht ihre Eier maximal 16 Wochen lang weiter als Freilandeier verkaufen. Für einen Zeitraum von bis zu vier Monaten kaufen Verbraucher:innen somit "Freilandeier", obwohl die Legehennen keinen Zugang zu Freiland haben. Das können Sie in diesem Zeitraum beim Einkauf aber nicht erkennen. Weder der Karton noch der Stempel auf dem Ei geben Auskunft darüber, da die Eier mit der „1“ für Freiland gestempelt werden dürfen. Auch auf den Kartons darf weiter „Freilandhaltung“ stehen. Diese Ausnahme ist in der EU-Eiervermarktungs-Durchführungsverordnung festgelegt. Aus Sicht von Lebensmittelklarheit ist diese Ausnahmeregelung wenig verbraucherfreundlich.

Nach Ablauf der 16 Wochen müssen die Betriebe die Bodenhaltung kennzeichnen, also die Eier mit einer „2“ stempeln. Sie dürfen ihre Eierkartons weiterverwenden, wenn sie mit einem Zusatzetikett auf die vorübergehende Bodenhaltung aufgrund der angeordneten Stallpflicht hinweisen.  

Möglicherweise stammen die Eier in dem von Ihnen geschilderten Fall tatsächlich von Hühnern, die von einer Stallpflicht betroffen sind. Dann sollte auf der Verpackung eine Information dazu stehen. Ein Hinweis auf dem Regal reicht unserer Ansicht nach nicht aus. Falls Sie auf der Verpackung keine solche Angabe finden, kann es sich auch um falsch verpackte Eier handeln. Das wäre aber verboten.  

Hinweis: Unsere Kurzmeldungen geben grundsätzlich den Stand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung wieder. Sie werden in der Regel nicht aktualisiert.

Der leichtsprachliche Text wurde übersetzt von:
Isabella von Luxburg,
luxburg@leichtzulesen.org,
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Der Text wurde geprüft durch die Prüflesegruppe:
Menschen mit Lernschwierigkeiten Zentrum Leichte Sprache Allgäu,
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