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Erdbeeren in der Schale: Welche Preisangabe ist korrekt?

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Erdbeeren in der Schale: Welche Preisangabe ist korrekt?

Frage

Warum wird eine 500-Gramm-Packung Erdbeeren mit der Preisangabe 3,99 Euro später nach Gewicht berechnet, so dass die Packung teurer wird? Muss da nicht angegeben werden, dass der Preis nach Gewicht berechnet wird?
Das ist mir sowohl beim Discounter als auch im Supermarkt passiert und finde das unmöglich, da ich nur eine kleine Rente bekomme und alles genau durchrechne, bevor ich ein Produkt kaufe.

Antwort

Beim Verkauf von Erdbeeren in 500-Gramm-Schalen gibt es zwei korrekte Varianten. In beiden Fällen muss der Grundpreis in der Nähe des Endpreises angegeben werden. Nach der neuen Preisangabenverordnung ist der Grundpreis bei verpackten Lebensmitteln grundsätzlich der Preis pro Kilogramm, auch bei kleineren Mengen wie 250 Gramm. Bei loser Ware sollte er hingegen - je nach Verkehrsauffassung - auf ein Kilogramm oder auf 100 Gramm bezogen werden. 

Variante 1: Die Erdbeeren werden als 500-Gramm-Schale für einen Festpreis verkauft. In diesem Fall müssen die Schalen im Mittel das genannte Gewicht einhalten. Einzelne Schalen dürfen aber etwas weniger wiegen, wobei sie mindestens 485 Gramm enthalten müssen. In diesem Fall haben Kund:innen also keinen Rechtsanspruch darauf, exakt oder mindestens 500 Gramm zu bekommen. Der Anbieter ist dafür verantwortlich, dass das Gewicht stimmt – auch bei offenen Schalen. Er muss gegebenenfalls Erdbeeren nachlegen. 

Variante 2: Die Erdbeeren in Schalen werden mit einem Preis für das 500-Gramm-Gewicht ausgezeichnet, der Verkauf erfolgt nach Gewicht. Verbraucher:innen zahlen in jedem Fall für das tatsächliche Gewicht und nicht unbedingt den ausgezeichneten 500-Gramm-Preis. 

Sie ärgern sich darüber, wenn die 500-Gramm-Schale später teurer wird. Tatsächlich halten wir diese Lösung aber für verbraucherfreundlicher, denn es wird nur der Preis für die tatsächlich enthaltene Menge gezahlt. Das vermeidet Ärger durch zu gering befüllte Schalen. Viele Märkte stellen in der Obst-und Gemüseabteilung Waagen zur Verfügung, so dass Kund:innen ihre Ware wiegen können.

Übrigens: Das Verpackungsgewicht der Schale darf nicht mitgewogen werden. Im Zweifelsfall sollten Sie nachfragen.

Hinweis: Unsere Kurzmeldungen geben grundsätzlich den Stand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung wieder. Sie werden in der Regel nicht aktualisiert.

Der leichtsprachliche Text wurde übersetzt von:
Isabella von Luxburg,
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Der Text wurde geprüft durch die Prüflesegruppe:
Menschen mit Lernschwierigkeiten Zentrum Leichte Sprache Allgäu,
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