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Cold Brew Coffee: Gibt es rechtliche Vorgaben?

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Cold Brew Coffee: Gibt es rechtliche Vorgaben?

Frage:

Ich habe ein Produkt mit dem Namen „Cold brew coffee“ gekauft. Dieses Getränk kenne ich aus den USA und von verschiedenen Coffeeshops, die „Cold brew“ in Deutschland verkaufen. „Cold brew coffee“ ist ein Herstellungsverfahren und das Getränk besteht normalerweise aus kalt hergestelltem Kaffee ohne Zusatzstoffe (wenn gewünscht kann man es mit einem Sirup oder sonstiges vermischen). Das von mir gekaufte Produkt hat ÜBERHAUPT NICHTS mit „Cold brew coffee“ zu tun. Es ist höchstens ein sehr süßes Limonaden-Mischgetränk mit ein wenig Kaffeegeschmack (laut Angaben 20 Prozent kalt gebrühter Kaffee). Die Firma täuscht mit dem Namen „Cold Brew Coffee“ die Konsumenten enorm. Gibt es da keine rechtlichen Vorgaben?

Antwort:

Der Begriff „Cold brew coffee“ ist rechtlich nicht definiert. Hinter diesem Namen können sich Getränke mit unterschiedlicher Zusammensetzung verbergen. Sie werden in Cafés angeboten, außerdem sind im Internet Rezepte zu finden. Inzwischen gibt es auch abgepackte Fertigprodukte mit diesem Produktnamen.

Die Zubereitung entsprechend im Internet auffindbarer Rezepte wird jeweils ähnlich geschildert: Das grob gemahlene Kaffeepulver wird mit kaltem oder lauwarmem Wasser übergossen und über mehrere Stunden stehen gelassen. Dadurch entsteht ein Kaffeekonzentrat, das mit Wasser oder Eiswürfeln verdünnt werden kann.

Fertigprodukte mit dem Produktnamen „Cold brew Coffee“ haben unseren Recherchen zufolge keine einheitliche Zusammensetzung, sondern unterscheiden sich von Produkt zu Produkt. Häufig enthalten sie neben Wasser und Kaffee auch Zucker und Aromen, teilweise auch Gewürze und Zusatzstoffe. Die Bezeichnung für diese Fertigprodukte lautet beispielsweise „Kaffeegetränk aus kalt gefiltertem Kaffee“.

Wichtig: Der Produktname ist nicht zu verwechseln mit der rechtlich vorgeschriebenen Bezeichnung, die meist kleiner gedruckt auf der Rückseite steht. Diese Bezeichnung muss entweder verkehrsüblich für das Produkt sein oder es beschreiben. Die Kennzeichnung muss grundsätzlich in deutscher Sprache verfasst sein. Eine englische Bezeichnung ist nicht zulässig. 

Ob der Name „Cold brew Coffee“ für ein bestimmtes Produkt irreführend ist, kann nur ein Gericht entscheiden, wobei für die Beurteilung grundsätzlich die Gesamtaufmachung wichtig ist.

Aus Sicht von Lebensmittelklarheit wird ein Großteil der Verbraucher unter dem Namen „Cold brew Coffee“ ein Kaffeegetränk erwarten. Ein Erfrischungsgetränk mit 20 Prozent Kaffee erfüllt diese Erwartung wohl kaum. Bei verzehrsfertigen Produkten müssen Käufer zwar mit Zutaten rechnen, die in einem frisch zubereiteten Lebensmittel nicht enthalten wären - das trifft auch für anderen Fertig-Kaffeegetränke wie „Caffè latte“ aus der Kühltheke zu. Wenn Kaffee aber nicht die Hauptzutat von „Cold brew Coffee“ ist, sollte dies bereits auf der Schauseite des Getränks deutlich werden.

Die Verbraucherzentralen fordern seit langem, dass die Bezeichnung von Lebensmitteln auf der Vorderseite der Verpackung stehen muss. So ließen sich viele Missverständnisse vermeiden.

Wenn Sie ein konkretes Produkt für täuschend halten, können Sie es uns im Produktbereich melden.

Hinweis: Unsere Kurzmeldungen geben grundsätzlich den Stand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung wieder. Sie werden in der Regel nicht aktualisiert.

Der leichtsprachliche Text wurde übersetzt von:
Isabella von Luxburg,
luxburg@leichtzulesen.org,
www.leichtzulesen.org
Mitglied im Netzwerk Leichte Sprache e.V.

Der Text wurde geprüft durch die Prüflesegruppe:
Menschen mit Lernschwierigkeiten Zentrum Leichte Sprache Allgäu,
https://www.kjf-augsburg.de/angebote-leistungen/weitere-angebote/zentrum-leichte-sprache/

 

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