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Stammt "Apfelaroma" aus Äpfeln?

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Stammt "Apfelaroma" aus Äpfeln?

Frage

Apfelaroma ist zwingend ein Erzeugnis aus Äpfeln, NICHT wie Sie meinen ein Aroma, welches nur nach Äpfeln schmeckt, aber nicht daraus gewonnen wird. Denn ein Aroma ist wie Saft ein Erzeugnis – oder wollen Sie behaupten Apfelsaft sei ein Erzeugnis, welches nur nach Äpfeln schmeckt, aber nicht daraus gewonnen wird? 

Antwort

Die Bezeichnung „Apfelaroma“ ist in der EU-Aromenverordnung nicht eindeutig geregelt. Nach Ansicht der Aromenindustrie steht sie für ein Aroma mit Apfelgeschmack. Es gibt aber unterschiedliche Rechtsauffassungen dazu.

Laut EU-Aromenverordnung ist ein Aroma ein Erzeugnis, das als solches nicht zum Verzehr bestimmt ist und Lebensmitteln zugesetzt wird, um ihnen einen besonderen Geruch und/oder Geschmack zu verleihen oder diese zu verändern.

Steht in einem Zutatenverzeichnis die Angabe „Aroma“, so sind Rohstoffe und Produktionsverfahren unklar und Sie müssen damit rechnen, dass es künstlich, also chemisch-synthetisch hergestellt wurde.

Ist dort von „natürlichem Apfelaroma“ die Rede, so muss dieses zu mindestens 95 Prozent aus dem Apfel stammen. „Apfelextrakt“ muss sogar zu 100 Prozent aus Apfel stammen.

Heißt es „Apfelaroma“, so ist davon auszugehen, dass das Aroma zumindest nicht zu 95 Prozent aus dem Apfel stammt – denn sonst dürfte es als „natürliches Apfelaroma“ bezeichnet werden. Unter Umständen ist in einem „Apfelaroma“ überhaupt kein Apfel enthalten. 

Der Deutsche Verband der Aromenindustrie ist der Auffassung, dass es sich um eine genauere Angabe oder eine Beschreibung des Aromas handelt, die laut Verordnung zulässig ist. Ein „Apfelaroma“ wäre somit als Aroma anzusehen, das lediglich nach Apfel schmeckt. Ein Hinweis auf die verwendeten Ausgangsstoffe wäre daraus nicht abzuleiten.

Aus Sicht von Lebensmittelklarheit sollten Hersteller Bezeichnungen wie „Apfelaroma“ vermeiden. Wir gehen davon aus, dass Verbraucher:innen sie als Aroma aus Äpfeln verstehen. Ist das nicht der Fall, besteht die Gefahr einer Täuschung.
Der Verbraucherzentrale Bundesverband hat in einem Rechtsstreit die Unterlassung der Bezeichnung „Apfelaroma“ erreicht. Mehr Informationen dazu erhalten sie unter dem unten stehenden Link. 

Hinweis: Unsere Kurzmeldungen geben grundsätzlich den Stand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung wieder. Sie werden in der Regel nicht aktualisiert.

Der leichtsprachliche Text wurde übersetzt von:
Isabella von Luxburg,
luxburg@leichtzulesen.org,
www.leichtzulesen.org
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Der Text wurde geprüft durch die Prüflesegruppe:
Menschen mit Lernschwierigkeiten Zentrum Leichte Sprache Allgäu,
https://www.kjf-augsburg.de/angebote-leistungen/weitere-angebote/zentrum-leichte-sprache/

 

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