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Aperitif mit „0,0 % Alkohol“ enthält Restalkohol

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Aperitif mit „0,0 % Alkohol“ enthält Restalkohol

Frage

Bei einem alkoholfreien Aperitif wird auf der Front damit geworben, dass er 0,0% Alkohol hat. Das spricht Menschen an, die bewusst auf Alkohol verzichten möchten.

Auf der Website findet man klein folgende Information:

"[…] Aperitivo Arancia 0.0% hat einen Alkoholgehalt von unter 0,05% und gilt somit als alkoholfrei. […] kann unser orangiger Aperitivo 0.0 % zu jeder Tageszeit genossen werden und ermöglicht gemeinsame Aperitif-Momente mit Freunden auch für alle, die auf Alkohol verzichten möchten / müssen." 
Für mich ist dies ist klar Verbrauchertäuschung auf dem Etikett. Das ist doch nicht zulässig, oder? 

Verbraucher aus Mainz vom 29.04.2026

Antwort

Der Begriff „alkoholfrei“ ist für entalkoholisierte Spirituosen rechtlich nicht definiert. Ein Alkoholgehalt von unter 0,5 Volumenprozent Alkohol wird aber bei Getränken wie Wein oder Bier als „alkoholfrei“ akzeptiert. Bei Wein ist die Angabe „0,0 % Alkohol“ in Zukunft sogar ausdrücklich zulässig, wenn das Getränk unter 0,05 Volumenprozent Alkohol enthält.

Der Begriff „alkoholfrei“ ist nur für Wein rechtlich definiert. Die Grenze liegt bei 0,5 Volumenprozent Alkohol, also etwa dem Zehnfachen von dem von Ihnen genannten Wert. Auch bei alkoholfreiem Bier werden üblicherweise Alkoholmengen bis zu 0,5 Volumenprozent akzeptiert. Es ist anzunehmen, dass sich Gerichte und Lebensmittelüberwachung auch bei anderen Getränken an dieser Grenze orientieren. 

Eine neue Verordnung regelt für Wein in Zukunft, dass die Angabe „0,0 % Alkohol“ zulässig ist, wenn das Getränk unter 0,05 Volumenprozent Alkohol enthält, also ein Zehntel der zulässigen Grenze für einen alkoholfreien Wein. Für andere alkoholische Getränke gibt es keine entsprechenden Regelungen.  

Übrigens: Viele Lebensmittel enthalten Alkohol, ohne dass Verbraucher:innen davon erfahren. Überreife Früchte, Fruchtsäfte oder fermentierte Lebensmittel wie Sauerkraut enthalten von Natur aus bis zu sieben Gramm Alkohol pro Kilogramm – das entspricht etwa 0,8 bis 0,9 Volumenprozent.

Aus Sicht von Lebensmittelklarheit ist eine Menge von weniger als 0,05 Volumenprozent Alkohol bei einer als „alkoholfrei“ gekennzeichneten Spirituose akzeptabel. Die Werbung mit der Angabe „0,0 Prozent Alkohol“ halten wir für ungünstig, wenn tatsächlich minimale Mengen Alkohol enthalten sind, denn die Kennzeichnung vermittelt einen anderen Eindruck.  

Hinweis: Unsere Kurzmeldungen geben grundsätzlich den Stand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung wieder. Sie werden in der Regel nicht aktualisiert.

Der leichtsprachliche Text wurde übersetzt von:  
Isabella von Luxburg, 
luxburg@leichtzulesen.org, 
www.leichtzulesen.org,  
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Der Text wurde geprüft durch die Prüflesegruppe:  
Menschen mit Lernschwierigkeiten Zentrum Leichte Sprache Allgäu, 
https://www.kjf-augsburg.de/angebote-leistungen/weitere-angebote/zentrum-leichte-sprache/

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