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Allergenkennzeichnung von Dinkel

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Allergenkennzeichnung von Dinkel

Frage

Ich hätte bezüglich der Allergenkennzeichnung bei Dinkelmehl eine Frage. Die von Ihnen im Forum beantworteten Fragen zu Produkten habe ich bereits gelesen, trotzdem ist mir noch nicht klar, ob die EU Bekanntmachung vom 13.07.2017 nun rechtlich bindend ist. Muss bei z.B. Keksen, die u.a. aus Dinkelmehl bestehen, im Zutatenverzeichnis nun stehen "Dinkelmehl (Weizen)" oder nicht? Ich finde es für Verbraucher sehr verwirrend, dass der Hinweis Weizen hier erwähnt wird. Aber MUSS der Hersteller es denn zwingend so kennzeichnen? Es gibt Produkte die so gekennzeichnet sind, andere sind es nicht. Werden in Zukunft alle Produkte so gekennzeichnet? Ich würde gerne verstehen, was davon rechtlich ein MUSS ist und was davon die Hersteller "einfach so" umsetzen, da es eben in der Bekanntmachung der EU Kommission erwähnt wird.

Antwort

Ja, der Verweis auf Weizen ist im Anhang II der Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV) rechtlich vorgeschrieben. Wie dieser Verweis auszusehen hat, ist aber weder dort noch in einer anderen Verordnung geregelt. Die von Ihnen genannte Bekanntmachung präzisiert die Angaben in Anhang II und soll Unternehmen und nationalen Behörden helfen, die Anforderungen der LMIV zu erfüllen. Rechtlich bindend sind die dort aufgeführten Angaben nicht.

In dem Auslegungsdokument sind verschiedene Möglichkeiten aufgelistet, wie der Dinkel  gekennzeichnet werden kann:

  • Weizen oder
  • Weizen (Dinkel) oder
  • Dinkelweizen.

Der Arbeitskreis Lebensmittelchemischer Sachverständiger (ALS) vertritt ebenfalls die Auffassung, dass bei Zutaten aus Dinkel der Zusatz „Weizen“ zu erfolgen hat. Er schlägt beispielhaft folgende Arten der Kennzeichnung vor: „Dinkelmehl (eine Weizenart)“ oder „Dinkelmehl (Spelzweizen)“.

Auch aus unserer Sicht ist die Kennzeichnung „Dinkel (eine Weizenart)“ verständlicher als die Angabe Dinkelmehl (Weizen).

Wir können Ihre Verwirrung daher nachvollziehen. Es scheint widersprüchlich, wenn auf der Vorderseite Dinkel ausgelobt wird, in der Zutatenliste jedoch „Dinkelweizen“ erscheint. Verbraucher, die gezielt Weizen vermeiden wollen, können durch diesen Begriff verunsichert werden. Aus unserer Sicht wäre es eindeutiger, die Sorte Dinkel zusätzlich in die Liste der Allergene aufzunehmen, damit Hersteller nicht mehr auf Wortkombinationen wie „Dinkelweizen“ oder „Weizen (Dinkel)“ zurückgreifen.

Hinweis: Unsere Kurzmeldungen geben grundsätzlich den Stand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung wieder. Sie werden in der Regel nicht aktualisiert.

Der leichtsprachliche Text wurde übersetzt von:
Isabella von Luxburg,
luxburg@leichtzulesen.org,
www.leichtzulesen.org
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Der Text wurde geprüft durch die Prüflesegruppe:
Menschen mit Lernschwierigkeiten Zentrum Leichte Sprache Allgäu,
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Kiwi
28.04.2020 - 08:36

Es wäre schön, wenn in Ihrem Artikel deutlich würde dass die Hersteller keinen Spielraum haben und nicht anders kennzeichnen DÜRFEN. Sie MÜSSEN diese Form der Kennzeichnung verwenden. Es ist Aufgabe der EU, diese Regelung zu ändern, nicht die der Hersteller.

Und, wie Herr Steiner schon sehr richtig schrieb: es ist wichtig, dass der weit verbreitete Irrglaube "Dinkel ist kein Weizen!" ausgeräumt wird. Es ist nun einmal Fakt, dass Dinkel eine Weizenart ist, auch wenn das viele Menschen nicht hören wollen. Und, sind wir mal ehrlich: wäre es nicht viel täuschender/gefährlicher wenn es diese Kennzeichnung nicht gäbe? Welcher Durchschnittsverbraucher weiß denn schon, dass Dinkel eine Weizenart ist? Wäre es da nicht um ein vielfaches gefährlicher, wenn es die Kennzeichnung gar nicht gäbe und der Weizenallergiker sich freut, dass er Dinkel ja essen darf und dann eine allergische Reaktion hat? (Natürlich, die kann auch ausbleiben - aber das wäre pures Glück...)

Joe Holzer
24.04.2020 - 12:25

Christian Steiner: AM PUNKT.

Christian Steiner
24.04.2020 - 09:03

Liebes Team von Lebensmittelklarheit,

wollen Sie, dass man den Verbrauchern nicht mehr die Wahrheit sagt, weil sie ihnen zu "verwirrend" ist? Wollen Sie sie in einer Traumblase gefangen halten?

Fakt ist doch:
Dinkel ist Weizen, oder wie Sie selbst schreiben, eine Weizenart. Weizen ist eine GetreideGATTUNG, zu der die GetreideARTEN Weichweizen (woraus Weizenmehl hergestellt wird), Hartweizen, Dinkel, Emmer, Einkorn etc. gehören. Somit dürfen Verbraucher, die Weizen vermeiden wollen, auch keinen Dinkel kaufen (und auch keinen Emmer oder Einkorn).

Gerade um die weit verbreitete Fehlvorstellung auszuräumen, Weizenallergiker können Dinkel essen, wurde ja extra die LMIV geändert und die neue Kennzeichnungsempfehlung ausgesprochen. Selbst der ALS stimmt diesem (in leicht abgewandelter Form) zu.

Ich verstehe einfach nicht, warum Sie immer noch gegen die neue Kennzeichnung schießen, nur weil eine Handvoll Leute sie "verwirrend" finden. Das verwirrt mich enorm...

Herzlichst,
Ihr Christian Steiner

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