Zutatenverzeichnis auf der Homepage
Frage
Bei einem tiefgekühlten Kuchen habe ich auf der Internetseite des Herstellers die Inhaltsstoffe/ Zutaten (Angaben) nicht gefunden. Dies habe ich dann über einen Supermarkt beziehungsweise Lieferservice getan. Muss der Hersteller die Angaben nicht auch zur Verfügung stellen?
Antwort
Wenn der Anbieter die Produkte auf seinen Internetseiten lediglich präsentiert und nicht zum Verkauf anbietet, ist die Angabe der Zutaten nicht verpflichtend. Die gesetzlichen Regelungen entsprechen in diesem Fall denen allgemeiner Werbung, vergleichbar beispielsweise mit Fernseh- oder Plakatwerbung. Insbesondere dürfen die Angaben zu den Produkten nicht täuschen.
Eine vollständige Kennzeichnung mit Zutatenverzeichnis sowie allen anderen verpflichtenden Angaben ist immer dann erforderlich, wenn der Hersteller oder ein anderer Anbieter die Produkte zum Verkauf anbietet, er also einen Online-Shop integriert hat.
Hinweis: Unsere Kurzmeldungen geben grundsätzlich den Stand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung wieder. Sie werden in der Regel nicht aktualisiert.
Der leichtsprachliche Text wurde übersetzt von:
Isabella von Luxburg,
luxburg@leichtzulesen.org,
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Menschen mit Lernschwierigkeiten Zentrum Leichte Sprache Allgäu,
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