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Zuckergehalt von Konfitüre ist unterschiedlich angegeben

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Zuckergehalt von Konfitüre ist unterschiedlich angegeben

Frage

Auf allen Konfitüren, die sowohl Angaben zum "Gesamtzuckergehalt" (meist irgendwo im Text des Etiketts) als auch zum Zuckergehalt (g je 100 g laut Nährwerttabelle) machen, ist der Gesamtzuckergehalt stets deutlich höher als der Zuckeranteil in g/100 g in der Nährwerttabelle, zum Beispiel bei einer Erdbeer-Konfitüre Extra 56 g/100 g Gesamtzuckergehalt, aber 47,6 g/100 g Zucker in der Nährwerttabelle. Wie kann das sein? Dürfen die Hersteller in der Nährwerttabelle weniger Zucker angeben als tatsächlich drin ist?

Antwort

Wir stimmen Ihnen zu, dass eine solche Abweichung verwirrend sein kann. Die Vorgaben für den Gesamtzuckergehalt auf der einen Seite und den Zuckergehalt laut Nährwerttabelle auf der anderen Seite sind in zwei verschiedenen Verordnungen geregelt und werden unterschiedlich ermittelt. Unserer Einschätzung nach lassen sich die Abweichungen dadurch erklären.

Maßgeblich ist die Angabe des Zuckergehalts in der Nährwerttabelle, die seit Dezember 2016 vorgeschrieben ist. Wie dieser zu ermitteln ist, ist in der EU-Lebensmittelinformationsverordnung geregelt. Demnach haben Hersteller folgende Möglichkeiten, Nährwertangaben zu berechnen:

  • durch eigene Lebensmittelanalysen
  • durch eine Berechnung auf der Grundlage der bekannten oder tatsächlichen durchschnittlichen Werte der verwendeten Zutaten oder
  • einer Berechnung auf der Grundlage von allgemein nachgewiesenen und akzeptierten Daten

Dabei werden ausschließlich Mono- und Disaccharide als Zucker gezählt. Mehrfachzucker fallen unter „Kohlenhydrate“, aber nicht unter „Zucker“.

Der so ermittelte Zuckergehalt kann vom tatsächlichen Zuckergehalt abweichen. Dafür gibt es viele Gründe, etwa natürliche Schwankungen im Zuckergehalt der Früchte, Veränderungen während der Herstellung und Lagerung sowie die Genauigkeit der jeweiligen Messmethode.

Überprüft die Lebensmittelüberwachung die angegebenen Nährwerte anhand von Analysen, werden Abweichungen toleriert:

  • Bei weniger als 10 Gramm Zucker pro 100 Gramm darf die Abweichung maximal 2 Gramm betragen.
  • Im Bereich zwischen 10 und 40 Gramm Zucker pro 100 Gramm wird eine Abweichung von maximal 20 Prozent toleriert.
  • Bei mehr als 40 Gramm Zucker pro 100 Gramm darf die Abweichung 8 Gramm nicht übersteigen.   

Das bedeutet für Ihr Fallbeispiel: Ermittelt die amtliche Überwachung einen Zuckergehalt zwischen 39,6 und 55,6 Gramm liegt der gekennzeichnete Wert von 47,6 Gramm im Toleranzbereich.

Die Angabe des Gesamtzuckergehalts ist bei verpackten Lebensmitteln, die eine Nährwerttabelle auf dem Etikett tragen, nicht mehr erforderlich, wird aber von vielen Herstellern noch zusätzlich aufgedruckt. Nach der Konfitürenverordnung muss der Gesamtzuckergehalt mittels Refraktometer – also auf physikalischem Weg – ermittelt werden. Es wird also in der Regel eine andere Messmethode angewandt als für die Angabe des Zuckergehaltes in der Nährwerttabelle, wodurch sich Abweichungen erklären lassen.

Aus Sicht von Lebensmittelklarheit kann es für Verbraucher verwirrend sein, wenn Hersteller auf einem Lebensmittel zwei verschiedene Werte für den Zuckergehalt aufführen.     

Hinweis: Unsere Kurzmeldungen geben grundsätzlich den Stand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung wieder. Sie werden in der Regel nicht aktualisiert.

Der leichtsprachliche Text wurde übersetzt von:
Isabella von Luxburg,
luxburg@leichtzulesen.org,
www.leichtzulesen.org
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Der Text wurde geprüft durch die Prüflesegruppe:
Menschen mit Lernschwierigkeiten Zentrum Leichte Sprache Allgäu,
https://www.kjf-augsburg.de/angebote-leistungen/weitere-angebote/zentrum-leichte-sprache/

 

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