Fragen & Antworten

Zuckergehalt von alkoholischen Getränken

Teasertitel
Zuckergehalt von alkoholischen Getränken

Frage

Warum muss auf alkoholischen Getränken kein Zuckergehalt ausgewiesen werden? In Likören können 100 bis 400 Gramm pro Liter enthalten sein.

Antwort

Wir stimmen Ihnen zu, dass eine Nährwertkennzeichnung auf alkoholischen Getränken eine wichtige Information für Verbraucher darstellt.

Für alkoholische Getränke mit einem Alkoholgehalt über 1,2 Prozent sind aber bislang weder eine Zutatenliste noch eine Nährwertdeklaration – hier wäre der Zuckergehalt aufgeführt – verpflichtend. Die EU-Lebensmittelinformationsverordnung hat hierzu eine Überprüfung gefordert, ob der Sonderstatus für alkoholische Getränke gerechtfertigt ist. Ursprünglich sollte dazu auch ein Gesetzesentwurf folgen.

Zwar kam die EU-Kommission in einem Bericht aus dem Jahr 2017 zu dem Schluss, dass es keine objektiven Gründe für das Fehlen eines Zutatenverzeichnisses und einer Nährwertdeklaration auf alkoholischen Getränken gibt. Als nächsten Schritt sollte die Branche einen Vorschlag für eine Selbstverpflichtung vorlegen, wie die Information der Verbraucher über die Zutaten und Nährwerte erfolgen soll. Bisher haben sich die Hersteller von Spirituosen, Wein und Bier allerdings nicht auf eine einheitliche Lösung geeinigt. Auf Bier ist – zumindest in Deutschland – ein Zutatenverzeichnis verpflichtend. Auf anderen alkoholischen Getränken lassen sich freiwillige Angaben zu Zutaten bisher nur vereinzelt auf dem Etikett oder online finden. Zudem ist auf Bieren und Biermischgetränken seit 2019 eine freiwillige Angabe des Brennwerts, online häufig auch eine vollständige Nährwertdeklaration zu finden.

Die Verbraucherzentralen fordern schon lange, dass die Ausnahmeregelung für alkoholische Getränke aufgehoben wird. Aus unserer Sicht ist sie nicht nachvollziehbar. Verbraucher sollten auch bei alkoholischen Getränken erkennen können, aus welchen Zutaten sie bestehen und wie viele Kalorien und Zucker sie liefern.  

Hinweis: Unsere Kurzmeldungen geben grundsätzlich den Stand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung wieder. Sie werden in der Regel nicht aktualisiert.

Der leichtsprachliche Text wurde übersetzt von:
Isabella von Luxburg,
luxburg@leichtzulesen.org,
www.leichtzulesen.org
Mitglied im Netzwerk Leichte Sprache e.V.

Der Text wurde geprüft durch die Prüflesegruppe:
Menschen mit Lernschwierigkeiten Zentrum Leichte Sprache Allgäu,
https://www.kjf-augsburg.de/angebote-leistungen/weitere-angebote/zentrum-leichte-sprache/

 

Wie informativ fanden Sie diesen Beitrag?
Durchschnitt: 4.8 (19 Stimmen)

Neuen Kommentar hinzufügen

Restricted HTML

  • Erlaubte HTML-Tags: <a href hreflang> <em> <strong> <cite> <blockquote cite> <code> <ul type> <ol start type='1 A I'> <li> <dl> <dt> <dd> <h2 id='jump-*'> <h3 id> <h4 id> <h5 id> <h6 id>
  • Zeilenumbrüche und Absätze werden automatisch erzeugt.
  • Website- und E-Mail-Adressen werden automatisch in Links umgewandelt.