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Zuckergehalt und Zutaten in Frozen Cocktails

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Zuckergehalt und Zutaten in Frozen Cocktails

Frage

Frozen Cocktails sind Flüssigmischungen, die in Standbeuteln eingeschweißt verkauft und zu Hause vor dem Verzehr eingefroren werden. Sie schmecken süß und fruchtig, aber auf der Verpackung finden sich nur die Hinweise "5,5% Vol." sowie "aromatisierter weinhaltiger Cocktail". Ich kann nirgendwo erkennen, ob und wieviel Zucker enthalten ist, und ob der Geschmack von echten Früchten kommt oder nur Aroma ist.

Antwort

Da es sich um ein alkoholisches Getränk mit mehr als 1,2 Volumenprozent handelt, müssen auf Frozen Cocktails weder das Zutatenverzeichnis noch die Nährwerte angegeben werden.

Die EU-Verordnung über aromatisierte Weinerzeugnisse macht jedoch verschiedene Vorgaben für aromatisierte weinhaltige Cocktails. Sie können aus verschiedenen Weinbauerzeugnissen hergestellt werden, beispielsweise aus Wein, Schaumwein, Perlwein oder Traubenmost. Der Anteil der sogenannten Weinbauerzeugnisse muss mindestens 50 Prozent des Gesamtvolumens ausmachen. Der vorhandene Alkoholgehalt muss zwischen 1,2 und 10 Volumenprozent liegen. Aromatisierte weinhaltige Cocktails dürfen gesüßt und gefärbt werden. Für die Geschmacksgebung sind sowohl Aromastoffe und Aromaextrakte als auch Würzkräuter, Gewürze und andere geschmackgebende Lebensmittel erlaubt.

Der Geschmack kann also sowohl aus echten Früchten als auch von künstlichen Aromen stammen, ohne dass dies für Sie erkenntlich wird. Der Hersteller darf aber freiwillig in der Bezeichnung auf das hauptsächlich verwendete Aroma hinweisen. Handelt es sich beispielsweise um natürliches Holunderblütenaroma, stammt es tatsächlich aus der Holunderblüte. Ist nur die Rede von "Holunderblütenaroma" handelt es sich mit hoher Wahrscheinlichkeit um ein künstliches Aroma.

Der Zuckergehalt kann allenfalls grob eingeschätzt werden, wenn der Hersteller freiwillige Geschmacksangaben macht. So gibt es für Angaben wie „trocken“, „halbtrocken“, „lieblich“ und „süß“ gesetzliche Höchst- beziehungsweise Mindestwerte für den Zuckergehalt.

Aus unserer Sicht ist es nicht nachvollziehbar, dass alkoholische Getränke weder eine Zutatenverzeichnis noch eine Nährwertkennzeichnung tragen müssen. Lebensmittelklarheit.de fordert daher den Gesetzgeber auf, sich auf EU-Ebene für eine Änderung der Ausnahmeregelung einzusetzen. Auch für alkoholhaltige Getränke sollten ein Zutatenverzeichnis und eine Nährwerttabelle vorgeschrieben sein.

 

Hinweis: Unsere Kurzmeldungen geben grundsätzlich den Stand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung wieder. Sie werden in der Regel nicht aktualisiert.

Der leichtsprachliche Text wurde übersetzt von:
Isabella von Luxburg,
luxburg@leichtzulesen.org,
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Der Text wurde geprüft durch die Prüflesegruppe:
Menschen mit Lernschwierigkeiten Zentrum Leichte Sprache Allgäu,
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XYZ
02.07.2018 - 13:19

Ja, es wird langsam Zeit, dass auch die alkoholischen Getränke die "normalen" Angaben für Lebensmittel erhalten. Dann wird den Verbrauchern vielleicht mal vor Augen geführt, welchen "Dreck" sie sich mit diesen fertigen Mix-Getränken in sich hinein kippen. Selbiges gilt für Wein und Bier.

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