Zuckergehalt in Fertigprodukten
Frage
In den Nährwerttabellen sind die Kohlehydratgehalte und speziell der Zuckergehalt in Gramm angegeben. Daneben sind jedoch auch zuckerhaltige Stoffe als Füllmittel oder Färbemittel enthalten. Sind die Zuckergehalte dieser Füll- und Färbemittel in den Gramm-Angaben der Nährwerttabelle enthalten, oder nicht?
Antwort
Ja. In der Nährwerttabelle müssen die Nährwerte aller Zutaten zusammengerechnet werden. Laut EU-Lebensmittelinformationsverordnung müssen alle Einfach- und Zweifachzucker (Mono- und Disaccharide) als Zucker aufgeführt werden. Längere Kohlenhydratketten zählen zwar als Kohlenhydrate, aber nicht als Zucker.
Den Begriff „Füllmittel“ gibt es im Lebensmittelrecht nicht. Wir gehen davon aus, dass Sie Zutaten wie Maltodextrin meinen. Dieser Stoff ist ein Gemisch von Kohlenhydraten unterschiedlicher Kettenlänge. Er kann neben Oligosacchariden, also Kohlenhydraten mittlerer Kettenlänge, auch Ein- oder Zweifachzucker enthalten. Der Anteil der Ein- und Zweifachzucker muss in der Nährwertberechnung als Zucker mitgerechnet werden.
Ein Beispiel für eine zuckerhaltige Zutat, die zum Färben eines Lebensmittels eingesetzt wird, ist Gerstenmalzextrakt. Auch hier muss der Zucker in der Nährwerttabelle aufgeführt werden.
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Der leichtsprachliche Text wurde übersetzt von:
Isabella von Luxburg,
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