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Zählen Oligofruktose und Polydextrose als Zucker?

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Zählen Oligofruktose und Polydextrose als Zucker?

Frage

Auf einem Proteinriegel steht "no sugar added". Schaut man auf die Rückseite findet man aber als Bestandteile Oligofruktosesirup und Polydextrosesirup. Ist das noch ok, nur weil "reiner Zucker" nicht aufgeführt ist?

Antwort

Oligofruktose und Polydextrose sind keine Zuckerarten, auch wenn dies der Name vermuten lässt. Sie bestehen zwar ganz (Oligofruktose) beziehungsweise teilweise (Polydextrose) aus Zuckermolekülen, die aber im Darm nur schlecht aufgespalten werden und daher kaum Kalorien liefern.
Lebensmittelrechtlich zählen nur Einfach- und Zweifachzucker als „Zucker".

Oligofruktose ist ein Mehrfachzucker, der im Darm nicht aufgespalten werden kann und daher nicht als Zucker, sondern als Ballaststoff zählt. Er kommt natürlicherweise in verschiedenen Gemüsesorten vor, wird inzwischen aber auch industriell aus Rübenzucker hergestellt. Hersteller setzen Oligofruktose gern als Füllstoff in zuckerreduzierten Lebensmitteln ein, da sie eine milde Süßkraft besitzt, den möglichen metallischen Nachgeschmack eingesetzter Süßstoffe verringern kann und zu einem angenehmen Mundgefühl beiträgt

Polydextrose wird synthetisch hergestellt und zählt lebensmittelrechtlich als Zusatzstoff E 1200. Der Stoff wird als Füllstoff und Feuchthaltemittel vor allem bei kalorienreduzierten Lebensmitteln eingesetzt.

Für die Angabe „ohne Zuckerzusatz“ gibt es in der Health-Claims-Verordnung genaue Vorgaben. Sie darf nur verwendet werden, wenn dem Produkt keine Mono- oder Disaccharide, zum Beispiel Traubenzucker, Fruktose oder Saccharose, oder irgendein anderes wegen seiner süßenden Wirkung verwendetes Lebensmittel, zum Beispiel Fruchtsüße, zugesetzt wurde. Entscheidend ist dabei, ob die verwendeten Zutaten zum Süßen eingesetzt wurden oder zu einem anderen Zweck.

Da Oligofruktose und Polydextrose keine Zuckerarten sind und auch nicht zum Süßen eingesetzt werden, stehen diese Substanzen aus Sicht von Lebensmittelklarheit der Angabe „ohne Zuckerzusatz“ nicht entgegen.

Hinweis: Unsere Kurzmeldungen geben grundsätzlich den Stand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung wieder. Sie werden in der Regel nicht aktualisiert.

Der leichtsprachliche Text wurde übersetzt von:
Isabella von Luxburg,
luxburg@leichtzulesen.org,
www.leichtzulesen.org
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Der Text wurde geprüft durch die Prüflesegruppe:
Menschen mit Lernschwierigkeiten Zentrum Leichte Sprache Allgäu,
https://www.kjf-augsburg.de/angebote-leistungen/weitere-angebote/zentrum-leichte-sprache/

 

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