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Wortlaut bei Nährwertangaben

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Wortlaut bei Nährwertangaben

Frage

Ich bin auf ein Lebensmittel gestoßen, das in der Nährwerttabelle den Eintrag hat: „Fett.....davon gesättigt". Es entspricht also nicht der üblichen Nährwertangabe "davon gesättigte Fettsäuren". Dies hat mich gewundert und ich bin bei Recherchen auf eine Seite gestoßen, auf der ebenfalls eine verkürzte Angabe "davon gesättigt" angegeben ist, ohne das Wort Fettsäure. Ist dies wirklich so zulässig? In der Verordnung 1169/2011 ist in der Tabelle auf der letzten Seite nur die Formulierung "davon gesättigte Fettsäuren" aufgeführt. Können Sie mir weiterhelfen?

Antwort

Auch aus Sicht von Lebensmittelklarheit ist die Angabe nicht ganz korrekt.

Die Begriffe „Fett“ und „gesättigte Fettsäuren“ sind in der EU-Lebensmittelinformationsverordnung definiert und auch fachlich richtig. Deshalb sollten sie verwendet werden. Auch die Reihenfolge der Nährwerte ist vorgeschrieben. Der Verordnung zufolge lautet die Angabe: „davon gesättigte Fettsäuren“ und muss nach der Angabe „Fett“ folgen.

Wir halten es allerdings für fraglich, ob die Abkürzung „davon gesättigt“ beanstandet wird, da sie aus unserer Sicht verständlich ist.    

Hinweis: Unsere Kurzmeldungen geben grundsätzlich den Stand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung wieder. Sie werden in der Regel nicht aktualisiert.

Der leichtsprachliche Text wurde übersetzt von:
Isabella von Luxburg,
luxburg@leichtzulesen.org,
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Der Text wurde geprüft durch die Prüflesegruppe:
Menschen mit Lernschwierigkeiten Zentrum Leichte Sprache Allgäu,
https://www.kjf-augsburg.de/angebote-leistungen/weitere-angebote/zentrum-leichte-sprache/

 

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Reinhold Kastner
06.04.2021 - 16:36

"Wir halten es allerdings für fraglich, ob die Abkürzung „davon gesättigt“ beanstandet wird, da sie aus unserer Sicht verständlich ist."

Ihr seit doch dem Bundesministerium untergeordnet oder gehört dazu. Fragt doch vorher bei den Ämtern nach, ob sowas wirklich nicht beanstandet wird.
Ich nehme mal vorweg: wenn "davon gesättigt" oder "davon ges. Fettsäuren" oder der gleichen gekennzeichnet wird, wird es mit sehr großer Mehrheit von den Ämtern beanstandet, da nur "davon gesättigte Fettsäuren" laut Verordnung korrekt ist, Abkürzungen sind nicht zulässig.

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