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Werbung mit „Vitaminbombe“

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Werbung mit „Vitaminbombe“

Frage

Darf man in dem Text auf der Rückseite die Wörter Vitaminbombe und gesunde Mahlzeit verwenden. Das Produkt beinhaltet 90% Gemüse, wenig Salz, kein Zucker, keine Zusatzstoffe, keine Bindemittel, keine Süßungsmittel.

Antwort

Die Angaben „Vitaminbombe“ und „gesunde Mahlzeit“ sind nährwert- beziehungsweise gesundheitsbezogene Angaben. Die Verwendung solcher Aussagen ist in der EU-Verordnung über nährwert- und gesundheitsbezogene Angaben geregelt.

Die Angabe „Vitaminbombe“ stellt aus unserer Sicht einen Hinweis auf einen hohen Vitamingehalt dar und drückt somit positive Nährwerteigenschaften des Produktes aus. Sie gilt somit als nährwertbezogen. Sie darf nach unserer Auffassung nicht alleinstehen, sondern muss konkretisiert werden, damit Verbraucher erkennen können, welcher konkrete Stoff die positive Nährwerteigenschaft begründet. Denkbar wäre beispielsweise eine Ergänzung wie „hoher Gehalt an Vitamin C, Biotin und Folsäure“. Der Hinweis auf den hohen Gehalt eines Vitamins ist nur erlaubt, wenn das Produkt mindestens 30 Prozent der Referenzmenge pro 100 Gramm oder 100 Milliliter des Vitamins liefert. Getränke müssen mindestens 15 Prozent der Referenzmenge pro 100 Milliliter enthalten. Die enthaltene Vitaminmenge muss in der Nährwerttabelle ausgewiesen werden.

Als gesundheitsbezogene Angabe gilt jede Angabe, mit der ein Zusammenhang zwischen dem Lebensmittel oder seinen Bestandteilen und der Gesundheit zum Ausdruck gebracht wird. Das trifft aus unserer Sicht auf die Angabe „gesunde Mahlzeit“ zu. Solche allgemeinen Angaben zum gesundheitlichen Wohlbefinden sind nur zulässig, wenn diese durch eine spezifische Gesundheitsangabe konkretisiert werden. Als Werbung darf die Angabe „gesunde Mahlzeit“ daher nicht isoliert auf dem Produkt stehen.

 

Hinweis: Unsere Kurzmeldungen geben grundsätzlich den Stand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung wieder. Sie werden in der Regel nicht aktualisiert.

Der leichtsprachliche Text wurde übersetzt von:
Isabella von Luxburg,
luxburg@leichtzulesen.org,
www.leichtzulesen.org
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Der Text wurde geprüft durch die Prüflesegruppe:
Menschen mit Lernschwierigkeiten Zentrum Leichte Sprache Allgäu,
https://www.kjf-augsburg.de/angebote-leistungen/weitere-angebote/zentrum-leichte-sprache/

 

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