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Werbung mit dem Proteingehalt

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Werbung mit dem Proteingehalt

Frage

Darf auf einem Produkt die Angabe „25% Protein“ stehen, wenn in der Nähwerttabelle 25 Gramm Protein angegeben wurde?

Antwort

Aus unserer Sicht stellt die Angabe „25% Protein“ eine unzulässige Wiederholung eines Nährwertes dar.

Für die Angabe von Nährwerten auf Lebensmitteln gibt es rechtliche Vorgaben. So müssen Anbieter bei den meisten Lebensmitteln eine vollständige Nährwerttabelle aufs Etikett drucken. Sie besteht aus dem Energiegehalt und den wichtigsten sechs Nährstoffen. Sie dürfen sich darüber hinaus nicht einzelne Nährwerte „herauspicken“, die sie auf der Vorderseite des Produktes ausloben. Zulässig ist eine Wiederholung entweder nur des Brennwertes oder des Brennwertes zusammen mit den Mengen an Fett, gesättigten Fettsäuren, Zucker und Salz.

Anders sieht es aus, wenn Hersteller keine Zahl angeben, sondern Begriffe wie „proteinreich“, „Proteinquelle“ oder „fettarm“ benutzen. Diese Begriffe sind in der Health-Claims-Verordnung (HCVO) geregelt. Der Begriff „Proteinquelle“ darf beispielsweise aufgedruckt werden, wenn der Proteinanteil bezogen auf den Brennwert mindestens 12 Prozent beträgt.

Es gibt aber unterschiedliche Auffassungen zu solchen Angaben. Einige Hersteller sehen Angaben wie „25% Protein“ und „2% Fett“ offenbar als nährwertbezogene Angaben, mit denen auf der Schauseite geworben werden darf. Der Arbeitskreis der auf dem Gebiet der Lebensmittelhygiene und der vom Tier stammenden Lebensmittel tätigen Sachverständigen (ALTS) der Länder und des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit ist der Ansicht, derartige Angaben seien im Einzelfall zu prüfen. So könnten Wörter wie „weniger als“ oder „mehr als“ darauf hinweisen, dass es sich um eine nährwertbezogene Angabe im Sinne der HCVO handelt, wie der ALTS 2015 in einem Beschluss festgestellt hat. In diesem Fall wäre eine Hervorhebung des Nährwertes auf der Schauseite zulässig.

Wenn Sie ein bestimmtes Produkt für täuschend ansehen, können Sie es uns im Produktbereich melden.

Hinweis: Unsere Kurzmeldungen geben grundsätzlich den Stand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung wieder. Sie werden in der Regel nicht aktualisiert.

Der leichtsprachliche Text wurde übersetzt von:
Isabella von Luxburg,
luxburg@leichtzulesen.org,
www.leichtzulesen.org
Mitglied im Netzwerk Leichte Sprache e.V.

Der Text wurde geprüft durch die Prüflesegruppe:
Menschen mit Lernschwierigkeiten Zentrum Leichte Sprache Allgäu,
https://www.kjf-augsburg.de/angebote-leistungen/weitere-angebote/zentrum-leichte-sprache/

 

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mel
23.11.2020 - 16:38

Guten Tag Zusammen,

wie schaut es jedoch aus, wenn man ein Produkt hat z.B. Proteincreme wo hinten am Etikett die Big 7 aufgelistete sind. Darf man hinten am Etikett (also nicht die Vorderseite des Etiketts, weitere Angaben zu Proteine und Kohlenhydrate machen. Dürfte man sich die herauspicken aus der Nährwerttabelle und diese hinten am Etikett nochmal ausloben ?

Vielen Dank für ihre Mühe
Lg Mel

Redaktion Lebensmittelklarheit
25.11.2020 - 09:32

Die Vorschrift zur Wiederholung von Nährwerten außerhalb der verpflichtenden Nährwertkennzeichnung gilt unabhängig davon, auf welcher Seite der Verpackung einzelne Nährwerte wiederholt werden sollen.

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