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Werbung bei Fleisch mit dem Herkunftsort

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Werbung bei Fleisch mit dem Herkunftsort

Frage

Seit geraumer Zeit verkauft unser Discounter Fleisch mit der Werbung "Fleisch aus B.". Uns fällt es sehr schwer zu glauben, dass das Fleisch tatsächlich aus B. stammt. In dem Ort B.  befindet sich der Schlachthof. Ja, ich weiß, dass bei verarbeitetem Fleisch "nur" der Verpackungsort angegeben werden muss. Aber es wird ausdrücklich beworben mit "Fleisch aus B.". Das ist doch Verbrauchertäuschung, oder?

Antwort

Es ist richtig, dass eine Werbung mit der Herkunft nicht täuschen darf. Der Einzelfall ist jedoch häufig nicht einfach zu beurteilen.

Für frisches, gekühltes oder gefrorenes Fleisch in Fertigpackungen schreibt die EU-Lebensmittelinformationsverordnung verschiedene Herkunftsangaben vor. So muss der Anbieter die Länder (aber nicht den Ort) aufdrucken, in denen das Tier aufgezogen und geschlachtet wurde. Diese Kennzeichnungspflicht gilt nur für unverarbeitetes Fleisch, nicht für Fleischerzeugnisse, also beispielsweise gewürztes Grillfleisch.

Die Adresse, die auf dem Etikett steht, gibt Auskunft über den verantwortlichen Lebensmittelunternehmer. Sie ist kein Hinweis darauf, woher das Tier stammt.

Wirbt ein Anbieter aber mit einer geografischen Herkunft, beispielsweise einem konkreten Ort oder einer Region, so muss diese Angabe stimmen. Konkreter ist das Lebensmittelrecht an dieser Stelle nicht. Der Hinweis „Fleisch aus B.“ könnte demnach in die Irre führen, wenn die Tiere nur dort geschlachtet, aber woanders aufgezogen wurden. Im Einzelfall mussten in der Vergangenheit bei Werbeaussagen zur Herkunft häufig Gerichte über den Täuschungsvorwurf entscheiden (siehe Kasten).

Im Fall eines „Chiemseer Bieres“ bestätigten die Richter den Täuschungsvorwurf. Tatsächlich wurde das Bier in Rosenheim gebraut, also außerhalb des Chiemgaus. In einem weiteren Fall ging es um „Klosterseer Bier“. Hier entschieden die Richter zugunsten des Anbieters. Die Begründung: Es gebe in Deutschland zahlreiche Seen mit der Bezeichnung „Klostersee“, die in der Regel keine überregionale Bekanntheit hätten. Daher verbänden Verbraucher mit der Bezeichnung Klosterseer keinen bestimmten Klostersee, sodass sie der Hinweis auch nicht über die Herkunft täuschen könne.

Hinweis: Unsere Kurzmeldungen geben grundsätzlich den Stand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung wieder. Sie werden in der Regel nicht aktualisiert.

Der leichtsprachliche Text wurde übersetzt von:
Isabella von Luxburg,
luxburg@leichtzulesen.org,
www.leichtzulesen.org
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Der Text wurde geprüft durch die Prüflesegruppe:
Menschen mit Lernschwierigkeiten Zentrum Leichte Sprache Allgäu,
https://www.kjf-augsburg.de/angebote-leistungen/weitere-angebote/zentrum-leichte-sprache/

 

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