Fragen & Antworten

„vorverpacktes Lebensmittel“

Teasertitel
„vorverpacktes Lebensmittel“

Frage

In der EU-Lebensmittelinformationsverordnung heißt es, dass ein vorverpacktes Lebensmittel aus Lebensmittel und Verpackung bestehen muss. Wo im Lebensmittelrecht ist hierzu definiert, was eine Verpackung ist bzw. ab wann eine Verpackung vorliegt?

Antwort

Die EU-Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV) gilt in erster Linie für „vorverpackte Lebensmittel“.

Diese definiert sie wörtlich so:

„jede Verkaufseinheit, die als solche an den Endverbraucher und an Anbieter von Gemeinschaftsverpflegung abgegeben werden soll und die aus einem Lebensmittel und der Verpackung besteht, in die das Lebensmittel vor dem Feilbieten verpackt worden ist, gleichviel, ob die Verpackung es ganz oder teilweise umschließt, jedoch auf solche Weise, dass der Inhalt nicht verändert werden kann, ohne dass die Verpackung geöffnet werden muss oder eine Veränderung erfährt; Lebensmittel, die auf Wunsch des Verbrauchers am Verkaufsort verpackt oder im Hinblick auf ihren unmittelbaren Verkauf vorverpackt werden, werden von dem Begriff „vorverpacktes Lebensmittel“ nicht erfasst;“

Die Definition soll verpackte Lebensmittel von der losen Ware unterscheiden. „Vorverpackt“ sind im Prinzip alle Lebensmittel, die Sie im Verkaufsregal zur Selbstbedienung finden.

Ein wichtiges Kriterium in der Definition ist, dass der Inhalt nicht entnommen oder verändert werden kann ohne die Verpackung zu beschädigen oder zu verändern. Unerheblich ist dabei, ob die Verpackung das Lebensmittel vollständig umschließt oder nicht. So kann auch ein Netzbeutel als Verpackung für ein vorverpacktes Lebensmittel dienen oder gegebenenfalls eine Banderole, sofern sie die Anforderungen erfüllt.

Die lose Ware, die auf Wunsch des Verbrauchers an der Bedienungstheke verpackt wird, wird ausdrücklich ausgenommen.

Das in der LMIV definierte „vorverpackte Lebensmittel“ entspricht der bisher üblichen Bezeichnung der „Fertigpackung“. Diese ist im Mess- und Eichgesetzt vergleichbar definiert.

Hinweis: Unsere Kurzmeldungen geben grundsätzlich den Stand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung wieder. Sie werden in der Regel nicht aktualisiert.

Der leichtsprachliche Text wurde übersetzt von:
Isabella von Luxburg,
luxburg@leichtzulesen.org,
www.leichtzulesen.org
Mitglied im Netzwerk Leichte Sprache e.V.

Der Text wurde geprüft durch die Prüflesegruppe:
Menschen mit Lernschwierigkeiten Zentrum Leichte Sprache Allgäu,
https://www.kjf-augsburg.de/angebote-leistungen/weitere-angebote/zentrum-leichte-sprache/

 

Wie informativ fanden Sie diesen Beitrag?
Durchschnitt: 4.2 (13 Stimmen)
Manfred Stephan
22.05.2019 - 13:16

Wie lange wird der Verbraucher eigentlich noch für blöd verkauft?

Neuen Kommentar hinzufügen

Restricted HTML

  • Erlaubte HTML-Tags: <a href hreflang> <em> <strong> <cite> <blockquote cite> <code> <ul type> <ol start type='1 A I'> <li> <dl> <dt> <dd> <h2 id='jump-*'> <h3 id> <h4 id> <h5 id> <h6 id>
  • Zeilenumbrüche und Absätze werden automatisch erzeugt.
  • Website- und E-Mail-Adressen werden automatisch in Links umgewandelt.