Fragen & Antworten

Vollkornanteil in Vollkornkräckern

Teasertitel
Vollkornanteil in Vollkornkräckern

Frage

Ab wie viel Prozent Vollkornmehlanteil darf sich ein Kräcker Vollkornkräcker nennen?

Antwort

Die Vorgaben für Kräcker – auch für Vollkornkräcker – sind in den Leitsätzen für Feine Backwaren des Deutschen Lebensmittelbuchs geregelt. Demnach muss der Getreideanteil im Vollkornkräcker zu mindestens 90 Prozent aus Vollkornmehl oder vollem Korn bestehen.

Da Kräcker aber auch andere Zutaten enthalten, zum Beispiel Fett, kann der Vollkornanteil am Endprodukt deutlich niedriger ausfallen. Zum Getreide- oder Fettgehalt gibt es für Kräcker keine Vorgaben. Der Getreideanteil liegt aber in der Regel über 70 Prozent. Der Vollkornanteil am Endprodukt kann daher variieren.

Hinweis: Unsere Kurzmeldungen geben grundsätzlich den Stand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung wieder. Sie werden in der Regel nicht aktualisiert.

Der leichtsprachliche Text wurde übersetzt von:
Isabella von Luxburg,
luxburg@leichtzulesen.org,
www.leichtzulesen.org
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Der Text wurde geprüft durch die Prüflesegruppe:
Menschen mit Lernschwierigkeiten Zentrum Leichte Sprache Allgäu,
https://www.kjf-augsburg.de/angebote-leistungen/weitere-angebote/zentrum-leichte-sprache/

 

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