Fragen & Antworten

Vegane Gemüse-Bouillon mit Ei

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Vegane Gemüse-Bouillon mit Ei

Frage:

Auf dem Bouillon-Glas wird angegeben, dass es sich um ein veganes Produkt handelt. Gleichzeitig wird aber auch vermerkt, dass unter anderem Eier und Milch enthalten sein können. Auf meine diesbezügliche Anfrage wurde mir seitens des Herstellers geantwortet, dass alles ganz legal sei. Das kann ich allerdings überhaupt nicht nachvollziehen und wende mich deshalb an Sie.

Antwort:

Wir können gut nachvollziehen, dass Hinweise auf mögliche Spuren von Eiern und Milch für Sie nicht zu einem veganen Lebensmittel passen. Sie können allerdings davon ausgehen, dass alle absichtlich verwendeten Zutaten und Verarbeitungshilfsstoffe im Produkt vegan sind. 

Die Auslobung „vegan“ ist bislang noch nicht rechtsverbindlich definiert. Die Verbraucherschutzminister der Bundesländer haben sich aber im Jahr 2016 auf Kriterien geeinigt, die vegane Lebensmittel erfüllen sollten, an denen sich auch die Lebensmittelüberwachung orientiert. Diesem – rechtlich unverbindlichen – Beschluss zufolge dürfen als „vegan“ ausgelobte Lebensmittel keine Zutaten und Verarbeitungshilfsstoffe enthalten, die tierischen Ursprungs sind. Auch beispielsweise Lösungsmittel für Aromen und Zusatzstoffe müssen vegan sein. Die Definition beschränkt sich jedoch auf absichtlich verwendete Stoffe und Erzeugnisse. Gelangen trotz sorgfältiger Herstellungspraxis technisch unvermeidbare, unbeabsichtigte Einträge tierischen Ursprungs in ein Produkt, darf dieses nach dem Beschluss dennoch als „vegan“ bezeichnet werden.

Die Kennzeichnung „Kann Spuren von … enthalten“ ist dabei ein freiwilliger Hinweis, der sich auf Stoffe bezieht, die unbeabsichtigt ins Lebensmittel gelangen können. Hersteller verwenden diesen Hinweis, wenn sie in einer Produktionsstätte mehrere Lebensmittel produzieren und „Verunreinigungen“ – in diesem Fall mit Milch und Ei – nicht völlig ausschließen können. Der Hinweis ist für Allergiker gedacht, die auch auf winzige Spuren der genannten Allergene reagieren können.

Fragen und Meldungen an Lebensmittelklarheit zeigen, dass Verbraucher bei veganen Lebensmitteln regelmäßig über Hinweise auf mögliche Spuren tierischer Bestandteile „stolpern“. Der Widerspruch lässt sich zurzeit nicht auflösen. Wichtig ist aber, dass Hersteller zunächst alle vertretbaren Vorkehrungen treffen, um Verunreinigungen auszuschließen. Nur wenn diese tatsächlich technisch nicht vermeidbar sind, ist ein Spurenhinweis akzeptabel. Die Lebensmittelüberwachung sollte dies prüfen.

Hinweis: Unsere Kurzmeldungen geben grundsätzlich den Stand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung wieder. Sie werden in der Regel nicht aktualisiert.

Der leichtsprachliche Text wurde übersetzt von:
Isabella von Luxburg,
luxburg@leichtzulesen.org,
www.leichtzulesen.org
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Der Text wurde geprüft durch die Prüflesegruppe:
Menschen mit Lernschwierigkeiten Zentrum Leichte Sprache Allgäu,
https://www.kjf-augsburg.de/angebote-leistungen/weitere-angebote/zentrum-leichte-sprache/

 

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Ingo.W
17.08.2018 - 07:21

wenn man etwas überhaupt nicht nachvollziehen kann, sollte man sich fragen, ob der eine oder andere es nicht übertreibt.... Bei unbeabsichtigen Spuren in Lebensmitteln musste KEIN TIER LEIDEN oder gar STERBEN!!! Ich bin gespannt, wann der erste irgendwo mal fragt, ob nicht auch die Straßen gekennzeichnet werden sollten, auf denen böse Menschen mit Leder-Schuhen spazieren gehen...

Erik O.
25.11.2018 - 18:46

Herr W., ich kann weder Ihre Aufregung noch den imho unnötigen und etwas überzogenen Sarkasmus in Ihrer Antwort nachvollziehen.
Ob jemand sich vegan ernährt ist doch ganz alleine seine eigene Entscheidung, und im Unterschied zu Ihnen hat der oder die Fragesteller*in auf jede moralische Wertung verzichtet. Wäre ich Veganer oder müsste mich nicht aus beruflichen Gründen mit Kennzeichnungen auf Lebensmitteln auseinandersetzen, könnte mich ein solcher Hinweis auf mögliche Verunreinigung ebenfalls verunsichern.

Aber wenn es Ihnen hilft, stellen Sie sich einfach vor, der Hintergrund der Frage sei eine schwere Laktose-Allergie...

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