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„Ungesüßter“ Kaffee enthält Karamellzuckersirup

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„Ungesüßter“ Kaffee enthält Karamellzuckersirup

Frage

Anbieter vertreibt das Produkt „Espressio Latte Doppio ungesüßt“. Dieses enthält trotz des Aufdrucks "ungesüßt" Karamellzuckersirup. Laut Nährwerttabelle sind 3,5 % Zucker enthalten. Ist das zulässig?

Antwort

Für die Angabe „ungesüßt“ gibt es keine speziellen rechtlichen Vorgaben. Es gilt aber das allgemeine Verbot der Täuschung. Ein Zuckerzusatz mit dem Ziel einer Süßung wäre demnach unzulässig.

Karamellzuckersirup wird aber häufig nur in kleinen Mengen zur Aromatisierung oder Färbung zugesetzt. Größere Mengen hingegen könnten zu einem süßen Geschmack beitragen.  

Zu welchem Zweck der Karamellzuckersirup in dem von Ihnen genannten Fall eingesetzt wurde, lässt sich anhand der Kennzeichnung nur schwer beurteilen. Einen Anhaltspunkt dafür, ob ein Lebensmittel gesüßt wurde, gibt die Position von süßenden Zutaten in der Zutatenliste in Kombination mit dem Zuckeranteil in der Nährwerttabelle.

In der Nährwerttabelle werden als „Zucker“ alle Einfach- und Zweifachzucker (Mono- und Disaccharide) in einem Lebensmittel zusammengerechnet, sowohl die zugesetzten als auch die natürlichen aus Milch oder Obst.

Bei Kaffeespezialitäten, die zu großen Teilen aus Milch bestehen, kann der Zucker in der Nährwerttabelle (fast) komplett aus der Milch stammen. Denn Milch enthält im Schnitt knapp fünf Gramm Zucker pro 100 Gramm. Das könnte auf ihr Beispiel zutreffen.

Im Zweifelsfall müssen Gerichte entscheiden, ob eine Täuschung vorliegt.

Fragen und Meldungen an Lebensmittelklarheit zeigen, dass Verbraucher bei der Angabe „ungesüßt“ oder „ohne Zuckerzusatz“ keine zuckerreichen Zutaten im Zutatenverzeichnis erwarten. Das können wir gut nachvollziehen. Auch wenn die Verwendung aus rechtlicher Sicht zulässig ist, sollten Hersteller, die solche Zutaten bei „ungesüßten“ Produkten einsetzen, unserer Ansicht nach eine Erklärung aufdrucken, um Missverständnisse zu vermeiden.

Hinweis: Unsere Kurzmeldungen geben grundsätzlich den Stand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung wieder. Sie werden in der Regel nicht aktualisiert.

Der leichtsprachliche Text wurde übersetzt von:
Isabella von Luxburg,
luxburg@leichtzulesen.org,
www.leichtzulesen.org
Mitglied im Netzwerk Leichte Sprache e.V.

Der Text wurde geprüft durch die Prüflesegruppe:
Menschen mit Lernschwierigkeiten Zentrum Leichte Sprache Allgäu,
https://www.kjf-augsburg.de/angebote-leistungen/weitere-angebote/zentrum-leichte-sprache/

 

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