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Trockenpflaumen mit zu hohem Wassergehalt

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Trockenpflaumen mit zu hohem Wassergehalt

Frage

Ich habe "Trockenpflaumen" gekauft, doch die Bezeichnung ist laut EU-Verordnung Nr. 464/1999 nicht zutreffend. Es handelt sich laut Zutatenliste um halbtrockene Trockenpflaumen, da der Wassergehalt über 23 Prozent liegt. Der Wassergehalt ist in der Zutatenliste nicht angegeben. Aus der Nährwerttabelle ermittelt liegt er rechnerisch bei 32,08% und relevant für die Produktbezeichnung. Generell hat meiner Meinung nach bei getrockneten Früchten der Feuchtigkeitsgehalt einen großen Einfluss auf die Kaufentscheidung, da der in der Produktbezeichnung verwendetet Begriff "getrocknet" oder "Trocken-" zu definieren ist.

Antwort

Die Bezeichnung von Trockenpflaumen ist rechtlich nicht verbindlich geregelt. Die von Ihnen genannte Verordnung regelt Beihilfen für Erzeuger von Trockenpflaumen.

In den „Leitsätzen für Obsterzeugnisse“ ist die Bezeichnung und Beschaffenheit von Trockenpflaumen dagegen beschrieben. Demnach sollte der Wassergehalt von Trockenpflaumen bei maximal 24 Prozent liegen. Leitsätze sind rechtlich nicht bindend, haben aber den Charakter einer Art Sachverständigengutachten. Sie dienen für alle Beteiligten aus Herstellung, Handel und Lebensmittelüberwachung als Grundlage für die Bewertung von Lebensmitteln.

Wie hoch der Wassergehalt in einem Produkt ist, lässt sich nur durch eine Laboranalyse exakt ermitteln. Es ist nicht möglich den Wassergehalt aus den Angaben in der Nährwerttabelle zu errechnen, da dort nicht alle Inhaltsstoffe aufgeführt sind. So enthalten Trockenpflaumen knapp sechs Gramm Fruchtsäuren pro 100 Gramm und zwei etwa Gramm Mineralstoffe. Fruchtsäuren stehen nicht in der Nährwerttabelle und auch die meisten Mineralstoffe (mit Ausnahme von Natrium) sind in der Regel in der Nährwerttabelle nicht aufgeführt.

Der Wassergehalt der von Ihnen gekauften Trockenpflaumen kann daher durchaus unter 24 Prozent liegen.

Den tatsächlichen Wassergehalt des von Ihnen genannten Produktes kann die Lebensmittelüberwachung durch eine chemische Analyse prüfen.

Hinweis: Unsere Kurzmeldungen geben grundsätzlich den Stand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung wieder. Sie werden in der Regel nicht aktualisiert.

Der leichtsprachliche Text wurde übersetzt von:
Isabella von Luxburg,
luxburg@leichtzulesen.org,
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Der Text wurde geprüft durch die Prüflesegruppe:
Menschen mit Lernschwierigkeiten Zentrum Leichte Sprache Allgäu,
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