Tomatencremesuppe mit Chili
Frage
Ist es erlaubt in Lebensmitteln Chili zu verwenden ohne dies extra (gut sichtbar) anzugeben, so dass es nur in der Zutatenliste ersichtlich ist? Ich habe eine Tomatencremesuppe gekauft, die unerwartet seeehr scharf schmeckte.
Antwort
Es gibt keine speziellen Kennzeichnungsvorschriften für den Geschmack oder die Verwendung von Chili in einem Lebensmittel.
Allerdings lautet ein Grundsatz der EU-Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV), dass die Aufmachung eines Lebensmittels nicht irreführend oder täuschend sein darf. Dies gilt beispielsweise für die Zusammensetzung eines Lebensmittels. Chili ist keine typische Zutat für eine Tomatensuppe, so dass Verbraucher nicht unbedingt mit dieser Zutat in der Suppe rechnen. Es könnte also eine Täuschung vorliegen. Ob diese allerdings auch rechtlich relevant ist, kann letztlich nur ein Gericht in Bezug auf das konkrete Produkt beurteilen.
Nach unserer Einschätzung kann eine Täuschung nur vermieden werden, wenn bereits auf der Schauseite die Schärfe der Suppe kenntlich gemacht wird. Beispielsweise indem der Produktname „Scharfe Tomatensuppe“ lautet, eine Chilischote abgebildet wird oder „scharf“ als gesondertes Schlagwort auftaucht. So können Hersteller Fehlvorstellungen bei Verbrauchern vermeiden.
Wenn Sie die Aufmachung einer konkreten Tomatensuppe als täuschend empfinden, können Sie diese in unserem Produktbereich melden.
Hinweis: Unsere Kurzmeldungen geben grundsätzlich den Stand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung wieder. Sie werden in der Regel nicht aktualisiert.
Der leichtsprachliche Text wurde übersetzt von:
Isabella von Luxburg,
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