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"Sport"-Süßigkeiten: Was haben sie mit Sport zu tun?

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"Sport"-Süßigkeiten: Was haben sie mit Sport zu tun?

Frage

Ich habe kürzlich eine Süßware gekauft, die im Markenname das Wort „Sport“ trägt. Nun habe ich festgestellt, dass sich in 100 Gramm des Produkts 50 Gramm Zucker befinden, es also zu unglaublichen 50 Prozent aus Zucker besteht. Fünfzig Gramm allein sollen ja schon dem Tagesbedarf an Zucker entsprechen. Meine Frage ist daher: Was soll an diesem "Produkt" "sportlich" sein? Oder ist es für Spitzensportler gedacht, die ja einen höheren Kalorienverbrauch haben und dementsprechend ihre "Reserven" wieder auffüllen müssen?

Antwort

Allein das Wort „Sport“ in der Marke garantiert nicht, dass sich das Lebensmittel positiv auf sportliche Aktivitäten auswirkt. Die Gesamtaufmachung einschließlich Abbildungen von Sportlern und vor allem weitere Angaben zur Eignung bei Sport sind entscheidend. Außerdem gibt es Übergangsregelungen für „alte“ Marken.

Spezielle rechtliche Regelungen für Sportlerlebensmittel gibt es nicht. Werben Lebensmittel jedoch beispielsweise damit, die sportliche Leistungsfähigkeit zu unterstützen oder zum Muskelwachstum beizutragen, fallen sie unter die Regelungen der so genannten Health-Claims-Verordnung, die EU-Verordnung über gesundheits- und nährwertbezogene Angaben (HCVO).

Ob der Begriff „Sport“ allein eine gesundheitsbezogene Angabe darstellt, ist fraglich. Kommen positiv besetzte Begriffe und Angaben hinzu wie „stark und fit“ oder „für mehr Leistung und Ausdauer“, liegen nach unserer Rechtsauffassung gesundheitsbezogene Angaben vor. Wo hier die Grenze zu ziehen ist, müssen aber entsprechende Gerichtsurteile zeigen. Entscheidend dabei ist, wie Verbraucher die Angabe verstehen.

Wäre „Sport“ im Produkt– oder Markennamen bereits als gesundheitsbezogen zu werten, müsste eine zugelassene gesundheitsbezogene Angabe auf dem Lebensmitteln zu finden sein.

In Hinblick auf Sport sind beispielsweise folgende gesundheitsbezogene Angaben zugelassen:

  • Enthält Kohlenhydrate. Kohlenhydrate tragen nach sehr intensiver und/oder sehr langer körperlicher Betätigung, die zur Erschöpfung der Muskulatur und der Glykogenvorräte in der Skelettmuskulatur führt, zur Wiederherstellung der normalen Muskelfunktion (Kontraktion) bei.
  • Kohlenhydrat-Elektrolyt-Lösungen verbessern die Aufnahme von Wasser während der körperlichen Betätigung.

Die Verwendung dieser Angaben ist an Anforderungen gebunden. Für beide Angaben muss das Lebensmittel beispielsweise eine Mindestmenge an Kohlenhydraten und/oder Zucker enthalten. Die Angabe „Sport“ kann also durchaus zu einem hohen Zuckergehalt passen.

Unabhängig von diesen Überlegungen gelten für Marken aber Übergangsregelungen. Eine Marke kann zwar genauso eine gesundheitsbezogene Angabe darstellen wie andere Hinweise auf dem Lebensmittel. Allerdings dürfen Produkte, bei denen die Handelsmarke oder der Markenname vor dem 1. Januar 2005 bestand, weiterhin verkauft werden. Die Übergangsfrist läuft bis zum 19. Januar 2022. Erst danach wird relevant, ob die Marke als gesundheitsbezogene Angabe zu werten ist und ob sie die Anforderungen der Health-Claims-Verordnung erfüllt.

Hinweis: Unsere Kurzmeldungen geben grundsätzlich den Stand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung wieder. Sie werden in der Regel nicht aktualisiert.

Der leichtsprachliche Text wurde übersetzt von:
Isabella von Luxburg,
luxburg@leichtzulesen.org,
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Der Text wurde geprüft durch die Prüflesegruppe:
Menschen mit Lernschwierigkeiten Zentrum Leichte Sprache Allgäu,
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Max
25.11.2018 - 12:10

Das Wort „Sport“ im Markennamen hat historische Gründe- nachzulesen auf der Homepage des Herstellers.

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