Sahne in der Zutatenliste
Frage
Ist die Verwendung von Sahnepulver (neben Aufschlagsahne) in der Sahnefüllung einer Sahne-Torte erlaubt bzw. deklarationspflichtig? Falls der Hersteller neben der (Aufschlagsahne) auch Sahnepulver in der Sahnefüllung einsetzt, muss er das Sahnepulver in dem Zutatenverzeichnis angeben? Oder darf er trotzdem einfach nur "Sahne" im Endprodukt deklarieren?
Antwort
In der Zutatenliste müssen Zutaten mit ihrer vorgeschriebenen Bezeichnung stehen. Sowohl die Bezeichnung „Sahne“ als auch die Bezeichnung „Sahnepulver“ sind in der Milcherzeugnisverordnung definiert. Ein Hersteller darf also nicht einfach „Sahne“ schreiben, wenn er Sahnepulver verwendet.
Die Zusammensetzung von Sahnetorte ist rechtlich nicht definiert. In den Leitsätzen für Feine Backwaren ist aber eine übliche Zusammensetzung beschrieben. Demnach sollte die Füllung von Sahnetorten zu 60 Prozent aus Schlagsahne bestehen. Die zusätzliche Verwendung von Sahnepulver ist unserer Ansicht nach zulässig. Dann müsste es aber in der Zutatenliste stehen.
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Der leichtsprachliche Text wurde übersetzt von:
Isabella von Luxburg,
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