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Rohmilch-Kennzeichnung bei Käse

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Rohmilch-Kennzeichnung bei Käse

Frage

Wenn bei einem Käse nur ein Teil der Milch (95%) erhitzt wird und noch 5 Prozent Rohmilch enthalten sind, muss dann der Käse als Rohmilch-Produkt gekennzeichnet sein?

Antwort

Ja. Die Vorschrift, Erzeugnisse aus Rohmilch zu kennzeichnen, dient dem Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher. Kleinkinder, Schwangere sowie ältere oder immungeschwächte Menschen sollten keine Produkte aus oder mit Rohmilch verzehren. Daher ist der Hinweis verpflichtend, unabhängig davon, ob ausschließlich Rohmilch verwendet wurde oder – wie von Ihnen geschildert – nur ein Teil. Der verpflichtende Hinweis lautet „mit Rohmilch hergestellt“.   

Dass bei der Käseherstellung nur Teile der Milch erhitzt werden, kommt vor, wenn beispielsweise kleine Käsereien die Milch einige Tage sammeln, bevor sie diese weiterverarbeiten. Damit die Milch nicht verdirbt, wird sie meist „thermisiert“. Bei dieser Art der Wärmebehandlung wird die Milch für maximal 30 Sekunden auf 57 bis 68 Grad erhitzt, also auf einen Temperaturbereich unterhalb der Pasteurisierung. Dies verhindert, dass die Milch schnell verdirbt, tötet aber nicht alle Bakterien ab. Der typische Rohmilchcharakter von Käse ist dadurch weniger ausgeprägt.

Obwohl die Rohmilch-Kennzeichnung aus Gründen des Gesundheitsschutzes eingeführt wurde und somit als „Warnhinweis“ zu verstehen ist, kann sie auch als Qualitätsmerkmal aufgefasst werden. Wird die Verwendung von Rohmilch besonders beworben oder ein Käse als „Rohmilch-Käse“ bezeichnet, könnte dies irreführend sein, wenn ein Großteil der Milch erhitzt wurde. Ein „Rohmilch-Käse“, der zu 95 Prozent aus wärmebehandelter Milch besteht, entspricht vermutlich nicht der Verbrauchererwartung. Ob rechtlich eine Irreführung vorliegt, kann nur ein Gericht entscheiden.

Hinweis: Unsere Kurzmeldungen geben grundsätzlich den Stand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung wieder. Sie werden in der Regel nicht aktualisiert.

Der leichtsprachliche Text wurde übersetzt von:
Isabella von Luxburg,
luxburg@leichtzulesen.org,
www.leichtzulesen.org
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Der Text wurde geprüft durch die Prüflesegruppe:
Menschen mit Lernschwierigkeiten Zentrum Leichte Sprache Allgäu,
https://www.kjf-augsburg.de/angebote-leistungen/weitere-angebote/zentrum-leichte-sprache/

 

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