Fragen & Antworten

Preisauszeichnung auf dem Wochenmarkt

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Preisauszeichnung auf dem Wochenmarkt

Frage

Besteht für Marktstände auf dem Wochenmarkt eine Preisauszeichnungspflicht oder gibt es Ausnahmen?

Antwort

Ja, auch für Anbieter auf dem Wochenmarkt gilt die Verpflichtung, die Preise ihrer Waren auszuzeichnen. Das gibt die Preisangabenverordnung vorc. Überwiegend wird der Preis  nach Gewicht angegeben, in Einzelfällen jedoch auch pro Stück oder Bund, zum Beispiel bei Eiern, Ananas oder Radieschen.  

Von der Verpflichtung zur Preisauszeichnung gibt es spezielle Ausnahmen, beispielsweise für individuelle mündliche Angebote.

Hinweis: Unsere Kurzmeldungen geben grundsätzlich den Stand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung wieder. Sie werden in der Regel nicht aktualisiert.

Der leichtsprachliche Text wurde übersetzt von:
Isabella von Luxburg,
luxburg@leichtzulesen.org,
www.leichtzulesen.org
Mitglied im Netzwerk Leichte Sprache e.V.

Der Text wurde geprüft durch die Prüflesegruppe:
Menschen mit Lernschwierigkeiten Zentrum Leichte Sprache Allgäu,
https://www.kjf-augsburg.de/angebote-leistungen/weitere-angebote/zentrum-leichte-sprache/

 

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