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Ohne Zusatz von Aromen, Farbstoffen und Geschmacksverstärkern

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Ohne Zusatz von Aromen, Farbstoffen und Geschmacksverstärkern

Frage

Was ist der Unterschied zwischen den beiden Aussagen "100% frei von zugesetzten Geschmacksverstärkern, Farbstoffen und Aromen" und "Ohne Zusatz von Aromen, Farbstoffen und Geschmacksverstärkern"?

Antwort

Unserer Einschätzung nach bedeuten beide Aussagen das Gleiche. Es gibt keinen sinngemäßen Unterschied zwischen „100% frei von“ und „ohne“. Rechtlich geregelt sind die Begrifflichkeiten in diesem Zusammenhang nicht. Im Gegensatz dazu gibt es beispielsweise bei Auslobungen wie „glutenFREI“ oder „OHNE Gentechnik“ konkrete Vorgaben und einen vorgeschriebenen Wortlaut.

Die Aussagen „100 % frei von zugesetzten Geschmacksverstärkern, Farbstoffen und Aromen“ und „Ohne Zusatz von Aromen, Farbstoffen und Geschmacksverstärkern“ dürfen jedoch nicht täuschend oder irreführend sein. Sie schließen geschmacksverstärkende und färbende Zusatzstoffe sowie Aromen in dem beworbenen Produkt aus. Trotzdem ist es möglich, dass andere färbende und geschmacksverstärkende Zutaten enthalten sind, beispielsweise Rote-Bete-Saft oder Hefeextrakt, da diese laut Gesetz nicht zu den Farbstoffen oder geschmacksverstärkenden Zusatzstoffen gehören. Die Verwendung von Aromen wird durch die Aussagen ausgeschlossen. Möglich sind aber dennoch Zusatzstoffe wie Süßstoffe und Säuerungsmittel.

Eine Studie im Rahmen des Projektes „Lebensmittelklarheit“ hat gezeigt, dass diese Werbestrategie der Hersteller oftmals nicht den Erwartungen der Verbraucher entspricht. Diese gehen vielfach davon aus, dass Produkte, die „frei von Geschmacksverstärkern“ sind, auch keine glutamathaltigen Zutaten wie Hefeextrakt enthalten und ein Fruchtjoghurt „ohne Farbstoffe“ seine Farbe nicht durch färbende Lebensmittel erhält.

Die Verbraucherzentralen fordern daher rechtliche Regelungen zur Werbung mit sogenannten „sauberen Etiketten“. So sollten bei der Werbung „ohne Zusatzstoff x“ auch keine Ersatzstoffe mit gleicher Funktion oder sogar gleichen Inhaltstoffen eingesetzt werden dürfen.

Hinweis: Unsere Kurzmeldungen geben grundsätzlich den Stand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung wieder. Sie werden in der Regel nicht aktualisiert.

Der leichtsprachliche Text wurde übersetzt von:
Isabella von Luxburg,
luxburg@leichtzulesen.org,
www.leichtzulesen.org
Mitglied im Netzwerk Leichte Sprache e.V.

Der Text wurde geprüft durch die Prüflesegruppe:
Menschen mit Lernschwierigkeiten Zentrum Leichte Sprache Allgäu,
https://www.kjf-augsburg.de/angebote-leistungen/weitere-angebote/zentrum-leichte-sprache/

 

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