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Nährwertkennzeichnung bei Hackfleisch

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Nährwertkennzeichnung bei Hackfleisch

Frage

Müsste bei Faschiertem (Hackfleisch, Anmerkung der Redaktion) nicht auch eine Nährwertkennzeichnung erfolgen? Zumindest wenn es zum Beispiel aus Fleisch von zwei unterschiedlichen Tierarten wie Rind und Schwein besteht?

Antwort

Sie sprechen eine Ausnahme von der Verpflichtung zur Nährwertkennzeichnung an. Unverarbeitete Lebensmittel, die nur aus einer Zutat oder Zutatenklasse bestehen, brauchen laut der Lebensmittelinformationsverordnung keine Nährwertkennzeichnung zu tragen. Eine Zerkleinerung zählt nicht als Verarbeitung, daher gilt ungewürztes Hackfleisch als unverarbeitet. Der Arbeitskreis Lebensmittelchemischer Sachverständiger (ALS) hat in einer Stellungnahme hierzu erläutert, dass ein Erzeugnis als unverarbeitet gilt, wenn die Behandlung – in diesem Fall die Zerkleinerung – physikalisch-mechanisch erfolgt und die stoffliche Zusammensetzung des Produkts (weitestgehend) unverändert bleibt.

Da Rind- und Schweinefleisch in diesem Zusammenhang zu derselben Zutatenklasse gehören, braucht auch gemischtes Hackfleisch keine Nährwertkennzeichnung zu tragen. Einige Anbieter geben aber freiwillig die Nährwerte an. .

 

Hinweis: Unsere Kurzmeldungen geben grundsätzlich den Stand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung wieder. Sie werden in der Regel nicht aktualisiert.

Der leichtsprachliche Text wurde übersetzt von:
Isabella von Luxburg,
luxburg@leichtzulesen.org,
www.leichtzulesen.org
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Der Text wurde geprüft durch die Prüflesegruppe:
Menschen mit Lernschwierigkeiten Zentrum Leichte Sprache Allgäu,
https://www.kjf-augsburg.de/angebote-leistungen/weitere-angebote/zentrum-leichte-sprache/

 

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