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Nährwertkennzeichnung bei frischer Limonade

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Nährwertkennzeichnung bei frischer Limonade

Frage

Ich habe mir vor kurzem in einem Laden, welcher ausschließlich frische selbstgemachte Bio-Limonade anbietet, ein Glas frische Limo gekauft. Bei gleicher Basis-Limonade kann man zwischen diversen Geschmacksrichtungen in Form von Fruchtpüree wählen. Es waren keine Nährwerte angegeben, lediglich die Bestandteile der Basis-Limo waren aufgelistet (Wasser, Zucker, Zitronensaft) sowie je nach Geschmackssorte die verwendeten Fruchtsorten. Meine Frage daher ist dies so zulässig?

Antwort

Ja, für „lose Ware“ und damit auch Limonade im Glas ist die Nährwertkennzeichnung nicht vorgeschrieben.

Mit Einführung der EU-Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV) sind die Kennzeichnungsvorschriften vor allem für verpackte Lebensmittel erweitert worden. Gerade im gastronomischen Bereich und bei der sogenannten „losen Ware“ gibt es jedoch nach wie vor viele Informationslücken. Tatsächlich ist der Laden nicht mal zur Angabe der Zutaten verpflichtet, es sei denn es handelt sich um kennzeichnungspflichtige Zusatzstoffe oder Allergene. Der Laden in Ihrem Beispiel gibt daher schon mehr Informationen als vorgeschrieben.

Er könnte zusätzlich freiwillig über die Nährwerte informieren. Dabei hat er bei loser Ware drei Möglichkeiten:

  1. entsprechend den gesetzlichen Vorgaben zu verpackten Lebensmitteln die Angabe von Brennwert, Fett, gesättigten Fettsäuren, Kohlenhydraten, Zucker, Eiweiß und Salz sowie gegebenenfalls bestimmte weitere Nährwerte für beispielsweise Ballaststoffe oder mehrfach ungesättigte Fettsäuren,
  2. Angabe von Brennwert, Fett, gesättigte Fettsäuren, Zucker und Salz oder
  3. Angabe des Brennwerts.

Während sich die Nährwertinformation bei verpackten Lebensmitteln immer auf 100 Gramm bzw. 100 Milliliter des Lebensmittels beziehen muss, kann sie bei loser Ware auch nur pro Portion angegeben werden.

Immer wieder erreichen uns Anfragen, die zeigen, dass Verbraucher auch in der Gastronomie, in Kantinen oder Bäckerstuben an Nährwerten interessiert sind. Bringen Sie diesen Wunsch doch auch direkt bei Ihrem Anbieter an.

Hinweis: Unsere Kurzmeldungen geben grundsätzlich den Stand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung wieder. Sie werden in der Regel nicht aktualisiert.

Der leichtsprachliche Text wurde übersetzt von:
Isabella von Luxburg,
luxburg@leichtzulesen.org,
www.leichtzulesen.org
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Der Text wurde geprüft durch die Prüflesegruppe:
Menschen mit Lernschwierigkeiten Zentrum Leichte Sprache Allgäu,
https://www.kjf-augsburg.de/angebote-leistungen/weitere-angebote/zentrum-leichte-sprache/

 

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