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Nährwertangaben pro Portion – wer legt die Portionsgröße fest?

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Nährwertangaben pro Portion – wer legt die Portionsgröße fest?

Frage

Auf manchen Produkten steht auf der Vorderseite, wie viele Nährwerte pro Portion enthalten sind. Muss das auf 100 Gramm bezogen sein? Darf der Hersteller nur Portionsbezogen die Angaben machen? Wie legt er die Portionen fest?

Antwort

Bei der Wiederholung der Nährwerte auf der Schauseite darf der Anbieter die Angaben entweder auf 100 Gramm/100 Milliliter oder auf eine Portion beziehen. Wenn sie für eine Portion berechnet sind, muss der Brennwert zusätzlich pro 100 Gramm oder 100 Milliliter gekennzeichnet sein. Vorgaben, wie der Hersteller die Portionen festzulegen hat, waren ursprünglich vorgesehen, gibt es bislang aber nicht.

Für die Angabe der Nährwerte gibt es in der Lebensmittelinformationsverordnung genaue Vorgaben. Sie müssen übersichtlich, möglichst in Tabellenform, und jeweils je 100 Gramm oder – bei Getränken und flüssigen Lebensmitteln – je 100 Milliliter auf dem Etikett stehen. Zusätzlich ist die Angabe pro Portion zulässig. Diese verpflichtende Deklaration ist meist auf der Seite oder der Rückseite der Verpackung zu finden.

Wiederholt der Hersteller alle oder einen Teil der Nährwerte auf der Vorderseite, muss er dabei folgende Vorgaben einhalten:

  • Zulässig ist eine Wiederholung entweder nur des Brennwertes oder des Brennwertes zusammen mit den Mengen an Fett, gesättigten Fettsäuren, Zucker und Salz.
  • Die Angaben dürfen sich entweder auf 100 Gramm/100 Milliliter oder auf eine Portion beziehen. Wenn sie für eine Portion berechnet sind, muss der Brennwert zusätzlich pro 100 Gramm oder 100 Milliliter gekennzeichnet sein.

In der EU-Lebensmittelinformationsverordnung ist vorgesehen, dass die Kommission weitere Rechtsvorschriften erlässt, die Vorgaben für die Angabe je Portion oder je Verzehreinheit für bestimmte Klassen von Lebensmitteln enthält. Diese gibt es bisher aber nicht. 

Aus Sicht von Lebensmittelklarheit sind solche Angaben pro Portion nur dann sinnvoll, wenn sie realistisch und vergleichbar sind. Das ist aber häufig nicht der Fall, wie unter anderem ein Marktcheck der Verbraucherzentralen aus dem Jahr 2018 zeigt. Der Marktcheck offenbart, dass die Portionsgrößen sehr uneinheitlich sind, auch innerhalb derselben Warengruppe. Ein Vergleich der Nährwerte ist dadurch praktisch unmöglich. Nicht selten wählen Anbieter auch unrealistisch kleine Portionsgrößen, wodurch beispielsweise Fett- oder Kaloriengehalte geringer wirken als sie tatsächlich sind.

Die Verbraucherzentralen fordern die Hersteller auf, nur realistische Portionsgrößen wie einen Riegel, einen Becher oder eine Scheibe anzugeben. Willkürlich festgelegte Portionsgrößen bergen die Gefahr, dass Verbraucherinnen und Verbraucher über die tatsächlich verzehrte Menge von Zucker, Fett oder Salz getäuscht werden. Die EU-Kommission sollte wissenschaftlich unabhängige Studien initiieren, um eine Grundlage für seriöse Portionsangaben auf dem Etikett zu erhalten.

Hinweis: Unsere Kurzmeldungen geben grundsätzlich den Stand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung wieder. Sie werden in der Regel nicht aktualisiert.

Der leichtsprachliche Text wurde übersetzt von:
Isabella von Luxburg,
luxburg@leichtzulesen.org,
www.leichtzulesen.org
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Der Text wurde geprüft durch die Prüflesegruppe:
Menschen mit Lernschwierigkeiten Zentrum Leichte Sprache Allgäu,
https://www.kjf-augsburg.de/angebote-leistungen/weitere-angebote/zentrum-leichte-sprache/

 

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