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Nährwertangaben bei Pulver zum Anrühren

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Nährwertangaben bei Pulver zum Anrühren

Frage

Guten Tag, auf löslichem Getreidekaffee oder löslichem Gemüsebrühpulver ist der Energiegehalt meist in kcal pro 100 Gramm angegeben. Wesentlich informativer wäre die Angabe kcal pro 100 ml zubereitetes Getränk oder Suppe. Schließlich unterscheiden sich ja die Dosierungsempfehlungen der Hersteller. Wie lauten hier die gesetzlichen Regelungen?

Antwort

Tatsächlich sind beide Varianten erlaubt. Bezieht der Hersteller die Nährwertkennzeichnung auf das zubereitete Lebensmittel, muss er genaue Angaben zur Zubereitung machen. Zudem  muss deutlich erkennbar sein, dass es sich um die Nährwerte für das zubereitete Lebensmittel handelt.

Entsprechend der Lebensmittelinformationsverordnung beziehen sich die Nährwertangaben grundsätzlich auf 100 Gramm bzw. 100 Milliliter des Lebensmittels zum Zeitpunkt des Verkaufs. Bei Lebensmitteln mit ausreichend genauen Angaben zur Zubereitungsweise dürfen sich die Nährwerte jedoch auch auf das zubereitete Lebensmittel beziehen.

Bei Backmischungen, aber auch auf Tütensuppen, Puddingpulvern und ähnlichem findet man häufig Nährwertangaben pro 100 Gramm bzw. 100 Millilitern des zubereiteten Lebensmittels. Über der Nährwerttabelle stehen dann Angaben, wie „Nährwerte fertiges Produkt“ oder „100 g Brot (gemäß Anleitung)“.

Wichtig ist, dass die Zubereitungsanleitung ausreichend genau ist. Ist zur Zubereitung beispielsweise die Zugabe von Milch vorgesehen, muss der Hersteller neben deren Menge auch deren Fettgehalt angeben.

Enthält die Nährwerttabelle keine weiteren Erläuterungen, ist davon auszugehen, dass sich die Nährstoffgehalte auf 100 Gramm des gekauften, nicht zubereiteten Lebensmittels beziehen. Aus unserer Sicht sollte der Hersteller auch in diesem Fall konkret angeben, wofür die Nährwerttabelle gilt, beispielsweise „100 g Getränkepulver enthalten:“ oder „Nährwerte je 100 g Getränkepulver“. Am verbraucherfreundlichsten ist es jedoch aus unserer Sicht beide Varianten zu kennzeichnen.

Hinweis: Unsere Kurzmeldungen geben grundsätzlich den Stand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung wieder. Sie werden in der Regel nicht aktualisiert.

Der leichtsprachliche Text wurde übersetzt von:
Isabella von Luxburg,
luxburg@leichtzulesen.org,
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Der Text wurde geprüft durch die Prüflesegruppe:
Menschen mit Lernschwierigkeiten Zentrum Leichte Sprache Allgäu,
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