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Muss Mehlbehandlungsmittel in Brötchen gekennzeichnet sein?

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Muss Mehlbehandlungsmittel in Brötchen gekennzeichnet sein?

Frage

In das Weizenmehl von Brötchen und auch von Keksen wird häufig das Mehlbehandlungsmittel E920 beigemischt. Laut einer Internetseite über Lebensmittelzusatzstoffe muss dieser Zusatzstoff, der aus technologischen Gründen eingesetzt wird, in der Zutatenliste nicht deklariert werden.

Eine Firma, die ich angeschrieben habe, versicherte mir jedoch, dass dieser zu kennzeichnen seien. Welche der Informationen ist demnach richtig?

Antwort

Der Zusatzstoff L-Cystein mit der E-Nummer E920 wird als Mehlbehandlungsmittel bei der Teigherstellung verwendet.

Es macht Teige elastischer und leichter knetbar. Das durch Hefen gebildete Gas bleibt im Teig besser erhalten. Darüber hinaus kann L-Cystein den Geschmack herzhafter Lebensmittel verstärken.

In fertig verpacktem Brot, Brötchen und Keksen müssen in der Zutatenliste grundsätzlich alle Zutaten aufgelistet sein. Allerdings gibt es bei Zusatzstoffen eine Ausnahme: Sie sind nicht mehr kennzeichnungspflichtig, wenn sie über eine Zutat ins Lebensmittel gelangen und im Enderzeugnis keine technologische Wirksamkeit mehr besitzen.

Nach unserer Rechtsauffassung zu dieser Vorschrift fällt L-Cystein aber nicht unter die Ausnahmeregelung und gehört somit in die Zutatenliste von Backwaren. Es übt seine Funktion bei der Herstellung des Endproduktes aus und beeinflusst dadurch die Qualität des fertig gebackenen Produktes. Unter einer „technologischen Wirksamkeit im Enderzeugnis“ verstehen wir nicht nur eine Wirkung im fertig gebackenen Produkt, sondern auch während des Herstellungsprozesses, in diesem Fall bei der Teigbereitung.

Rechtsvorschriften werden von den verschiedenen Marktteilnehmern manchmal unterschiedlich ausgelegt. Die Backwarenbranche vertritt unserer Kenntnis nach die Auffassung, dass ein Zusatz von L-Cystein in Mehl auf verpacktem Brot nicht kennzeichnungspflichtig ist.

Hinweis: Nur verpackte Backwaren müssen eine Zutatenliste tragen. Bei lose verkauften Brötchen erfahren Sie die Zutaten in der Regel nicht. Nur Allergene und bestimmte Zusatzstoffe oder Gruppen von Zusatzstoffen sind anzugeben.

Hinweis: Unsere Kurzmeldungen geben grundsätzlich den Stand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung wieder. Sie werden in der Regel nicht aktualisiert.

Der leichtsprachliche Text wurde übersetzt von:
Isabella von Luxburg,
luxburg@leichtzulesen.org,
www.leichtzulesen.org
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Der Text wurde geprüft durch die Prüflesegruppe:
Menschen mit Lernschwierigkeiten Zentrum Leichte Sprache Allgäu,
https://www.kjf-augsburg.de/angebote-leistungen/weitere-angebote/zentrum-leichte-sprache/

 

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