Fragen & Antworten

Milchpulver in Milchprodukten

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Milchpulver in Milchprodukten

Frage:

Können Sie mir bitte sagen, ob auf Milchprodukten ausdrücklich stehen muss, ob Milchpulver zur Herstellung benutzt wurde?

Antwort:

Bei den meisten Milchprodukten wie Joghurt oder Kefir muss nicht draufstehen, ob Milchpulver hinzugefügt wurde. Zwar müssen grundsätzlich in Zutatenlisten von Lebensmitteln alle Zutaten aufgelistet werden, die zur Herstellung verwendet wurden. Allerdings sieht die Lebensmittelinformationsverordnung einige Ausnahmen vor: Milchprodukte, denen keine Zutat zugesetzt wurde außer für die Herstellung notwendige Milchinhaltsstoffe, Enzyme und Mikroorganismen-Kulturen, brauchen kein Zutatenverzeichnis zu tragen.

Die Milcherzeugnisverordnung legt zudem für jedes Erzeugnis fest, wie es hergestellt werden und beschaffen sein muss. So müssen Sauermilch- oder Joghurterzeugnisse grundsätzlich aus Milch oder Sahne hergestellt werden. Milchpulver darf nur ergänzend dazugegeben werden, beispielsweise um einer höhere Festigkeit zu erzielen.   

Anders sieht es bei Milchprodukten aus, denen weitere Zutaten zugefügt wurden, wie zum Beispiel eine Fruchtzubereitung. Sie müssen zwar ein Inhaltsverzeichnis tragen. Dort finden Sie dann aber als Zutat beispielsweise „Joghurt“ oder „Kefir“, ohne dass dessen Zutaten einzeln aufgeführt werden.

Aus unserer Sicht ist diese Ausnahmeregelung wenig verbraucherfreundlich. Verbraucher sollten auch bei Milcherzeugnissen die Zutaten erfahren können.

Hinweis: Unsere Kurzmeldungen geben grundsätzlich den Stand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung wieder. Sie werden in der Regel nicht aktualisiert.

Der leichtsprachliche Text wurde übersetzt von:
Isabella von Luxburg,
luxburg@leichtzulesen.org,
www.leichtzulesen.org
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Der Text wurde geprüft durch die Prüflesegruppe:
Menschen mit Lernschwierigkeiten Zentrum Leichte Sprache Allgäu,
https://www.kjf-augsburg.de/angebote-leistungen/weitere-angebote/zentrum-leichte-sprache/

 

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