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Menge der Inhaltsstoffe in grünen Shakes

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Menge der Inhaltsstoffe in grünen Shakes

Frage

Mir ist in letzter Zeit aufgefallen, dass einige Hersteller von „grünen Pulvern“ zum Anrühren von Shakes, die Inhaltsstoffe auflisten ohne einen Hinweis auf die genaue Menge (z.B. Milligramm), die im Pulver enthalten ist. Dürfen diese Mengenangaben, zum Beispiel von Pflanzenextrakten, gänzlich fehlen?

Antwort

Grundsätzlich müssen Hersteller die Menge hervorgehobener Zutaten kennzeichnen. Zusätzlich gibt es für Nahrungsergänzungsmittel eine Sonderregelung - die von Ihnen beschriebenen Pulver werden meist als solche vertrieben. Bei Nahrungsergänzungsmitteln muss die Menge der charakteristischen Nährstoffe und sonstige wirksame Substanzen angegeben werden.

  1. Mengenkennzeichnung von Zutaten

Nahrungsergänzungsmittel gehören zu den Lebensmitteln und unterliegen daher zu weiten Teilen der EU-Lebensmittelinformationsverordnung. Werden auf Lebensmitteln Zutaten abgebildet oder hervorgehoben, müssen Sie entweder im Zutatenverzeichnis oder in der Bezeichnung den prozentualen Anteil erfahren. Das gilt beispielsweise, wenn auf der Vorderseite Spirulina-Algen als Zutat beworben werden.

  1. Nährwertkennzeichnung

Zusätzlich gibt es für Nahrungsergänzungsmittel besondere Kennzeichnungsvorschriften. Sie sind durch die Nahrungsergänzungsmittelverordnung geregelt. Unter anderem ist in dieser Verordnung festgelegt, dass Hersteller die Menge der Nährstoffe und sonstigen Stoffe mit ernährungsspezifischer und physiologischer Wirkung angeben müssen und zwar bezogen auf die auf dem Etikett angegebene tägliche Verzehrsmenge. Dabei können einzelne Stoffe, wie ein konkretes Vitamin oder ein bestimmter sekundärer Pflanzenstoff, aufgeführt werden, oder aber auch eine Klasse von Stoffen mit selber Wirkung, beispielsweise die Menge an Polyphenolen. Die Mengenangabe für das gesamte Pflanzenpulver oder den -extrakt reicht hier in der Regel nicht. Nur wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind, unter anderem, dass keine wissenschaftlichen Erkenntnisse darüber vorliegen, welchem Inhaltstoff die Wirkung zuzuschreiben ist, darf sich die Mengenangabe auf den Extrakt beziehen statt auf die Einzelsubstanzen. Im Beispiel der Spirulina-Alge reicht also nicht die Angabe der Spirulina-Menge aus, stattdessen müssen beispielsweise die enthaltenen Vitamine, Mineralstoffe und Chlorophyll aufgelistet werden.

Die Werte müssen auf Analysen des Herstellers beruhen. Für enthaltene Vitamine und Mineralstoffe muss der Hersteller zusätzlich angegeben, wie viel Prozent der empfohlenen Referenzwerte eine Portion abdeckt.

Gerade bei Nahrungsergänzungsmitteln stellt die Lebensmittelüberwachung immer wieder Kennzeichnungs-Verstöße fest. Sollten Ihnen fehlende Mengenangaben bei Nahrungsergänzungsmitteln auffallen, können Sie die Produkte bei Ihrer Lebensmittelüberwachung vor Ort melden.

Weitere Informationen zu Nahrungsergänzungsmitteln finden Sie auch in dem gemeinsamen Portal der Verbraucherzentralen: www.klartext-nahrungsergänzung.de

Hinweis: Unsere Kurzmeldungen geben grundsätzlich den Stand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung wieder. Sie werden in der Regel nicht aktualisiert.

Der leichtsprachliche Text wurde übersetzt von:
Isabella von Luxburg,
luxburg@leichtzulesen.org,
www.leichtzulesen.org
Mitglied im Netzwerk Leichte Sprache e.V.

Der Text wurde geprüft durch die Prüflesegruppe:
Menschen mit Lernschwierigkeiten Zentrum Leichte Sprache Allgäu,
https://www.kjf-augsburg.de/angebote-leistungen/weitere-angebote/zentrum-leichte-sprache/

 

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