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Mehrere Zutatenlisten auf einem Produkt

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Mehrere Zutatenlisten auf einem Produkt

Frage

Mich interessiert ob die Deklaration, die ich bei manchen Sahne-Puddings und Fruchtjoghurts sehe, auch wirklich in Ordnung ist. Bei einem Sahne-Puddingbecher werden die Zutatenverzeichnisse des Schokoladenpuddings und des Vanillepuddings angegeben. Aber es ist entweder der Schokoladen- oder der Vanillepudding im Becher enthalten. Nur der Deckel ist an die jeweilige Sorte angepasst. Ähnlich verhält es sich bei einem bekannten Bio-Joghurt-Hersteller. Dieser hat um den Becher eine abnehmbare Papierbanderole, die verschiedene Fruchtabbildungen zeigt und daneben gibt es den Hinweis "Sorte siehe Deckel". Der Deckel ist dann entsprechend der enthaltenen Sorte angepasst! Das Zutatenverzeichnis deckt in diesem Fall vier Sorten auf einmal ab! Auf den ersten Blick wirkt es auch sehr verwirrend. Ich kann doch nicht mehrere verschiedene Zutatenverzeichnisse abbilden, wenn nur ein bestimmtes Produkt enthalten ist?

Antwort

Es spricht rechtlich nichts dagegen, Lebensmittel mit mehreren Zutatenlisten zu kennzeichnen. Die Zuordnung muss jedoch eindeutig sein und die Aufmachung darf nicht irreführen. Verbraucherfreundlich sind solche Kennzeichnungen unserer Ansicht nach aber häufig nicht.

Das Zutatenverzeichnis gehört, entsprechend der EU-Lebensmittelinformationsverordnung, zu den Pflichtkennzeichnungselementen, die nahezu alle verpackten Lebensmittel tragen müssen. Es gibt keine speziellen Regelungen, die das Anbringen mehrerer Zutatenlisten ausschließen. Allerdings muss für den Verbraucher deutlich erkennbar sein, welche Zutatenliste zu dem vorliegenden Produkt gehört. Er darf durch die verschiedenen Zutatenlisten nicht irregeführt werden.

Wir können verstehen, dass mehrere Zutatenlisten auf einem Produkt verwirren und die Erfassung der richtigen Zutaten erschweren. Das ist auch bei mehreren Zutatenlisten in verschiedenen Sprachen häufig der Fall. Aus unserer Sicht ist wichtig, dass die relevanten Informationen auf Verpackungen gut auffindbar sind. Hersteller sollten darauf achten, dass die Kennzeichnung übersichtlich gestaltet ist. Es kann nicht sein, dass Verbraucher Informationen auf Verpackungen mühsam suchen müssen.

Hinweis: Unsere Kurzmeldungen geben grundsätzlich den Stand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung wieder. Sie werden in der Regel nicht aktualisiert.

Der leichtsprachliche Text wurde übersetzt von:
Isabella von Luxburg,
luxburg@leichtzulesen.org,
www.leichtzulesen.org
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Der Text wurde geprüft durch die Prüflesegruppe:
Menschen mit Lernschwierigkeiten Zentrum Leichte Sprache Allgäu,
https://www.kjf-augsburg.de/angebote-leistungen/weitere-angebote/zentrum-leichte-sprache/

 

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