Laktose in Lebensmitteln
Frage
Wenn ich in der Zutatenliste eines Lebensmittels (z. B. Wurst, Brot,...) keinen Hinweis darauf finde, dass Milch oder Milchprodukte enthalten sind, kann ich davon ausgehen dass dieses Produkt praktisch laktosefrei ist?
Antwort
Ja, davon können Sie ausgehen. Denn Milch und Milchprodukte, einschließlich Laktose zählen zu den Allergenen, die laut Lebensmittelrecht in der Zutatenliste hervorgehoben werden müssen. Die Kennzeichnungspflicht gilt auch, wenn Milch nicht als Zutat, sondern beispielweise als Verarbeitungshilfsstoff oder Trägerstoff enthalten ist. Dann wäre eine Angabe wie „Aroma (enthält Milch)“ in der Zutatenliste erforderlich.
Gibt es kein Zutatenverzeichnis, beispielsweise bei den meisten alkoholhaltigen Getränken, ist der Hinweis „enthält Milch“ Pflicht. Auch bei loser Ware müssen Anbieter einen Hinweis auf das Allergen geben, beispielsweise durch ein Schild an der Theke. Nur wenn sich die Bezeichnung des Lebensmittels eindeutig auf Milch bezieht, zum Beispiel “Joghurt“, ist kein gesonderter Hinweis erforderlich.
Technisch unvermeidbare Spuren von Milch oder Laktose müssen nicht gekennzeichnet werden. Einige Hersteller tun dies aber freiwillig.
Viele Lebensmittel werden explizit als „laktosefrei“ beworben, was die Auswahl erleichtern kann.
Hinweis: Unsere Kurzmeldungen geben grundsätzlich den Stand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung wieder. Sie werden in der Regel nicht aktualisiert.
Der leichtsprachliche Text wurde übersetzt von:
Isabella von Luxburg,
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