Konfitüre oder Brotaufstrich?
Frage
Auf dem Glas steht Rosen Marillen Konfitüre und gleichzeitig "fein passiert". Der Inhalt ist ein Mus ohne Fruchtstücke. Das ist für mich ein Brotaufstrich.
Antwort
Aus unserer Sicht scheint die Kennzeichnung in Ordnung zu sein.
Die Vorgaben für Konfitüre sind der Konfitürenverordnung festgelegt. Demnach ist Konfitüre die streichfähige Zubereitung aus Zuckerarten, Pülpe oder Fruchtmark einer oder mehrerer Fruchtarten und Wasser. Zudem ist ein Mindestfruchtgehalt vorgegeben, der sich nach der Fruchtart richtet. Für Aprikosen- oder Marillenkonfitüre beträgt er mindestens 350 Gramm Frucht pro 1000 Gramm Enderzeugnis. Dass Fruchtstücke enthalten sein müssen, gibt die Verordnung nicht vor.
Da der Anbieter in dem von Ihnen genannten Fall den Hinweis „fein passiert“ aufdruckt, lässt sich erkennen, dass keine Fruchtstücke enthalten sind.
Hinweis: Unsere Kurzmeldungen geben grundsätzlich den Stand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung wieder. Sie werden in der Regel nicht aktualisiert.
Der leichtsprachliche Text wurde übersetzt von:
Isabella von Luxburg,
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