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Kokosnusswasser mit Zucker?

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Kokosnusswasser mit Zucker?

Frage:

Ich habe ein "Coconut water" gekauft. Die deutsche Deklaration ist "Kokosnusswasser". Laut Zutatenliste enthält es: 99% Kokosnusswasser, weniger als 1 % Fruchtzucker, Vitamin C. Darf einem Kokosnusswasser Fruchtzucker zugesetzt werden?

Antwort:

Nach unserer Rechtsauffassung darf Kokosnusswasser kein Zucker zugesetzt werden.

Bei Kokosnusswasser, auch Kokoswasser, Kokossaft oder Kokosnusssaft genannt, handelt es sich um die natürlicherweise in der jungen, grünen Kokosnuss vorhandene Flüssigkeit. Sie wird teilweise auch aus reiferen Kokosnüssen gewonnen, die Flüssigkeitsmenge nimmt während der Reife aber ab. Entweder wird Kokoswasser als Direktsaft gewonnen oder konzentriert und später rückverdünnt. Kokoswasser ist nicht zu verwechseln mit Kokosmilch und Kokosdrink (mehr zur Unterscheidung der Produkte aus Kokosnuss unter dem unten stehenden Link).

Der Codex Alimentarius, der internationale Standards für Lebensmittelsicherheit und -qualität enthält, stuft Kokoswasser, das ohne Auspressen direkt aus der Frucht der Kokospalme gewonnen wird, als Fruchtsaft ein. Die Codex-Standards sind allerdings nicht rechtsverbindlich.

Auch der Arbeitskreis Lebensmittelchemischer Sachverständiger (ALS), der Beschlüsse für eines einheitliches Vorgehen der Lebensmittelüberwachung erarbeitet, kam 2017 zu dem Ergebnis: Die Erzeugnisse aus dem Saft der Kokosnuss sind als Fruchtsäfte anzusehen und unterliegen damit der Fruchtsaft- und Erfrischungsgetränkeverordnung. Die korrekte Bezeichnung lautet danach streng genommen „Kokosnusssaft“.

Diese Bewertung ist für uns nachvollziehbar, denn Kokoswasser wird aus der Frucht der Kokospalme hergestellt, ist gärfähig, jedoch nicht vergoren. Damit erfüllt das Erzeugnis die allgemeine Definition von Fruchtsaft und fällt somit unter die besagte Verordnung.

Fruchtsäfte bestehen nach der Fruchtsaft- und Erfrischungsgetränkeverordnung vollständig aus der Frucht, ein Zuckerzusatz ist nicht erlaubt. Entsprechend darf aus unserer Sicht auch Kokosnusssaft keinen zugesetzten Zucker enthalten.

Auf dem Markt haben sich die Bezeichnungen „Kokoswasser“ oder „Kokosnusswasser“ gegenüber „Kokosnusssaft“ durchgesetzt. Auch der Codex Alimentarius spricht von „coconut water“, so dass diese Bezeichnung offenbar international verkehrsüblich ist. Die Begriffe sind daher unserer Auffassung nach gleichbedeutend mit „Kokosnusssaft“. Die uns bekannten Produkte bestehen auch wie für Fruchtsaft gefordert zu 100 Prozent aus Kokosnusssaft.

Vor diesem Hintergrund ist ein Zuckerzusatz auch in Hinblick auf ein Täuschungspotenzial kritisch zu sehen. Verbraucher werden mit zugesetztem Zucker nicht rechnen und als „Kokoswasser“ bezeichnete Produkte beim Kauf gegebenenfalls nicht auf weitere Zutaten prüfen.

Aus unserer Sicht sollten die Bezeichnungen „Kokoswasser“ und „Kokosnusswasser“ in die Fruchtsaft- und Erfrischungsgetränkeverordnung aufgenommen werden. So schlägt es das Chemische und Veterinäruntersuchungsamts (CVUA) Sigmaringen vor (s. weiterführende Links).

Konkrete Produkte, die Sie für täuschend halten, können Sie in unserem Produktbereich melden.

Hinweis: Unsere Kurzmeldungen geben grundsätzlich den Stand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung wieder. Sie werden in der Regel nicht aktualisiert.

Der leichtsprachliche Text wurde übersetzt von:
Isabella von Luxburg,
luxburg@leichtzulesen.org,
www.leichtzulesen.org
Mitglied im Netzwerk Leichte Sprache e.V.

Der Text wurde geprüft durch die Prüflesegruppe:
Menschen mit Lernschwierigkeiten Zentrum Leichte Sprache Allgäu,
https://www.kjf-augsburg.de/angebote-leistungen/weitere-angebote/zentrum-leichte-sprache/

 

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