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Koffeinkennzeichnung Latte-Macchiato-Shake

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Koffeinkennzeichnung Latte-Macchiato-Shake

Frage

Muss der Koffeingehalt bei einem "Latte-Macchiato-Shake" angegeben werden? In dieser Bezeichnung ist ja Kaffee nicht genannt. Macht es einen Unterschied, wenn der "Latte-Macchiato-Shake" noch zusätzlich mit Guarana-Extrakt enthält?

Antwort

Die Kennzeichnungspflicht zum Koffeingehalt bei Getränken gilt erst ab einem bestimmten Mindestgehalt von Koffein und hängt zusätzlich von der Bezeichnung des Produktes ab.

Eine Kennzeichnungspflicht des Koffeingehaltes besteht grundsätzlich, wenn der Koffeingehalt im verzehrfertigen Getränk über 150 Milligramm pro Liter liegt. Dabei ist egal, aus welcher Quelle das Koffein (Guarana oder Kaffee) stammt. Vorgeschrieben ist in diesem Fall außerdem der Hinweis „Erhöhter Koffeingehalt. Für Kinder und schwangere oder stillende Frauen nicht empfohlen.“ in demselben Sichtfeld mit der Bezeichnung.

Es gibt eine Ausnahme von dieser Regel: Die Kennzeichnung kann entfallen, wenn das Getränk auf Kaffee, Tee bzw. Kaffee- oder Teeextrakt basiert und der Begriff „Kaffee“ oder „Tee“ in der Bezeichnung vorkommt.

In Ihrem Fall erfüllt die Aufschrift „Latte-Macchiato-Shake“ nicht die lebensmittelrechtlichen Anforderungen an eine Bezeichnung. Diese muss leicht verständlich die Art des Erzeugnisses zu erkennen geben und in deutscher Sprache auf der Packung stehen. Zumindest letzteres ist nicht der Fall. Bei „Latte-Macchiato-Shake“ dürfte es sich daher um den Produktnamen handeln. Die Bezeichnung müsste an anderer Stelle auf der Packung stehen, etwa oberhalb der Zutatenliste.

Lautet die Bezeichnung beispielsweise „Milchmischgetränk auf Kaffeebasis“ muss der Hersteller den Koffeingehalt nicht angeben. Für ein Getränk mit der Bezeichnung „Milchmischgetränk Typ Latte Macchiato“ ist er jedoch Pflicht, wenn die Koffeinmenge 150 Milligramm pro Liter übersteigt.    

Hinweis: Unsere Kurzmeldungen geben grundsätzlich den Stand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung wieder. Sie werden in der Regel nicht aktualisiert.

Der leichtsprachliche Text wurde übersetzt von:
Isabella von Luxburg,
luxburg@leichtzulesen.org,
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Der Text wurde geprüft durch die Prüflesegruppe:
Menschen mit Lernschwierigkeiten Zentrum Leichte Sprache Allgäu,
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Bartolomeu Dias
16.04.2024 - 18:05

Da ich Latte Macchiato aus dem Kühlregal regelmäßig trinke, könnte ich Ihnen sofort mehrere große Markennamen nennen, welche sich nicht an die Kennzeichnungspflicht bezüglich des Koffeingehalts ihrer Produkte halten.

Darunter die große Molkerei, die ihre Produkte in kleinen PET-Flaschen anbietet.

Als Verbraucher ärgere ich mich über das Verschweigen dieser wichtigen Information durch die Hersteller immer sehr, da für mich persönlich bei 130 mg Koffein pro Portion Schluß ist.

Warum kommen diese Unternehmen mit ihrer Geheimniskrämerei durch?

Redaktion Lebensmittelklarheit
17.04.2024 - 08:59

Wie in dem Artikel oben beschrieben, müssen Anbieter den Koffeingehalt nicht kennzeichnen, wenn in der Bezeichnung der Begriff "Kaffee" vorkommt, beispielsweise „Milchmischgetränk auf Kaffeebasis“. Die Bezeichnung finden Sie meist kleingedruckt in der Nähe der Zutatenliste. 

Gudrun Richter
03.02.2023 - 10:15

Frage dazu: Kann ein "Milchmischgetränk", welches mindestens zu 70% aus Milch besteht, kaffeebasiert sein beim Verhältnis 70:30?

Redaktion Lebensmittelklarheit
08.02.2023 - 11:44

Der Begriff „kaffeebasiert“ ist nicht definiert. Daher ist nicht eindeutig, ob Kaffee mengenmäßig die Hauptzutat darstellen muss, um die Ausnahmeregelung von der Koffeinkennzeichnung auszulösen. Wir gehen nicht davon aus, zumal Verbraucher:innen Latte Macchiato vermutlich als Kaffeespezialität verstehen und auch als solche angeboten bekommen. Entscheidend ist bei der Ausnahmeregelung außerdem, dass der Begriff „Kaffee“ in der Bezeichnung vorkommt. Bei fertig verpackten Kaffeespezialitäten aus dem Kühlregal sollte das der Fall sein. Dann kann die Koffeinkennzeichnung entfallen. Übrigens: Auch bei anderen Getränken ist die Koffeinkennzeichnung erst ab einem Koffeingehalt ab 150 mg/l Koffein erforderlich.

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