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Koffein in Getränkepulver

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Koffein in Getränkepulver

Frage

Im Internet wird ein Getränkepulver als „Gaming Booster“ verkauft. Das Pulver wird zum Anrühren von Energy Drinks verkauft (1 Portion entspricht 8 Gramm, zu verdünnen, nach Empfehlung des Herstellers, mit 500 Milliliter Wasser). Es hat einen Koffeingehalt von 250 Milligramm pro Portion, also in 500 Milliliter. Dementsprechend beträgt der Koffeingehalt pro Liter 500 Milligramm. Gelten hierfür andere gesetzliche Regelungen für Höchstgrenzen von Koffein?

Antwort

Die gesetzliche Höchstmenge für koffeinhaltige Erfrischungsgetränke liegt bei 320 Milligramm pro Liter.

Für andere Lebensmittel, beispielsweise Nahrungsergänzungsmittel, gibt es keinen Grenzwert für den Koffeingehalt.

Bringt ein Anbieter sein Pulver als Nahrungsergänzungsmittel in den Handel, so muss dies deutlich zu erkennen sein. Zudem werden Nahrungsergänzungsmittel in „dosierter Form“ abgegeben, also als Tabletten oder Pulvertütchen. Ein Getränkepulver muss der Hersteller – wenn es nicht dosiert ist – mit einer Dosierhilfe abgeben.

Nahrungsergänzungsmittel dürfen nur mit einer Verzehrempfehlung verkauft werden, meist eine Portion am Tag. Zusätzlich ist der Warnhinweis „Die angegebene empfohlene tägliche Verzehrsmenge darf nicht überschritten werden” Pflicht. Weitere Pflichthinweise sind die Information, dass Nahrungsergänzungsmittel nicht als Ersatz für eine ausgewogene und abwechslungsreiche Ernährung verwendet werden sollten sowie der Hinweis darauf, dass die Produkte außerhalb der Reichweite von kleinen Kindern zu lagern sind.

 

Hinweis: Unsere Kurzmeldungen geben grundsätzlich den Stand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung wieder. Sie werden in der Regel nicht aktualisiert.

Der leichtsprachliche Text wurde übersetzt von:
Isabella von Luxburg,
luxburg@leichtzulesen.org,
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Der Text wurde geprüft durch die Prüflesegruppe:
Menschen mit Lernschwierigkeiten Zentrum Leichte Sprache Allgäu,
https://www.kjf-augsburg.de/angebote-leistungen/weitere-angebote/zentrum-leichte-sprache/

 

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