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Kennzeichnung weniger Zucker trotz vieler Kalorien

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Kennzeichnung weniger Zucker trotz vieler Kalorien

Frage

Meine Schwester hat mir letzte Woche einen Riegel geschenkt, den sie im Internet bestellt hatte, nachdem sie so viel Gutes über die Firma gehört und gelesen hat. Der Riegel wird auffällig mit "weniger Zucker" beworben. Bei einem Blick auf die Rückseite war ich jedoch ganz schön erschrocken, dass der Riegel mehr als 500 Kilokalorien pro 100 Gramm hat, was ich bei dieser Bewerbung definitiv nicht erwartet habe. Ist das denn erlaubt? Ich zumindest fühle mich getäuscht.

Antwort

Tatsächlich muss ein Riegel mit „weniger Zucker“ nicht zwangsläufig weniger Kalorien haben als ein vergleichbarer Riegel.

Die Angabe „weniger Zucker“ zählt zu den nährwertbezogenen Angaben, die in der EU-Verordnung über nährwert- und gesundheitsbezogene Angaben geregelt sind. Demnach ist die Angabe „weniger Zucker“ zulässig, wenn folgende Anforderungen erfüllt sind:

  • Das Lebensmittel muss mindestens 30 Prozent weniger Zucker enthalten, als vergleichbare Produkte.
  • Der Energiegehalt des Lebensmittels darf nicht höher sein, als die der Vergleichsprodukte.

Als Vergleichsprodukte müssen eine Reihe von Lebensmittel der gleichen Kategorie herangezogen werden, darunter auch Lebensmittel anderer Marken, beispielsweise Riegel desselben und anderer Hersteller.

Wir können Ihre Verärgerung dennoch nachvollziehen. Wiederkehrende Anfragen zeigen uns, dass viele Verbraucher davon ausgehen, dass zuckerreduzierte Lebensmittel auch einen niedrigeren Energiegehalt aufweisen. Eine repräsentative Verbraucherbefragung von Lebensmittelklarheit aus dem Jahr 2020 zeigte, dass bei dem Hinweis „30 % weniger Zucker“ etwa ein Drittel der Befragten erwartete, dass das Lebensmittel weniger Kalorien hat als ein Vergleichslebensmittel.

Hinweis: Unsere Kurzmeldungen geben grundsätzlich den Stand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung wieder. Sie werden in der Regel nicht aktualisiert.

Der leichtsprachliche Text wurde übersetzt von:
Isabella von Luxburg,
luxburg@leichtzulesen.org,
www.leichtzulesen.org
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Der Text wurde geprüft durch die Prüflesegruppe:
Menschen mit Lernschwierigkeiten Zentrum Leichte Sprache Allgäu,
https://www.kjf-augsburg.de/angebote-leistungen/weitere-angebote/zentrum-leichte-sprache/

 

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