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Kennzeichnung von Zartbitterschokolade

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Kennzeichnung von Zartbitterschokolade

Frage

Ich habe mir Waffeln gekauft, Sorte "Zartbitter mit Ingwer". Als Verkehrsbezeichnung wird "Waffeln mit 74% Schokoladencremefüllung mit Ingwer" genannt. Nun stellt sich für mich die Frage, ob das nicht Täuschung ist - weil es keine Zartbitterschokolade ist? Auch im Zutatenverzeichnis steht nur "19% Schokolade".

Antwort

In der Kakaoverordnung ist nur der Begriff Schokolade“, aber nicht „Zartbitterschokolade“ definiert.

Im Allgemeinen enthält Zartbitterschokolade rund 50 Prozent Kakao. Dem Bayerischen Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit zufolge entspricht dies auch der allgemeinen Verkehrsauffassung. Ob dieser Kakaoanteil in den von Ihnen genannten Waffeln enthalten ist, lässt sich anhand Ihrer Schilderung nicht erkennen.

Weiterhin ist in den Leitsätzen für feine Backwaren eine Mindestmenge an Schokolade für Schokoladencreme in Gebäck festgelegt. Sie liegt bei fünf Prozent. Wenn die Waffeln, wie von Ihnen beschrieben, mit „Zartbitter“ beworben werden, sollte nach unserer Rechtsauffassung diese Schokoladenmenge auch Zartbitterschokolade sein.  

Zudem sollte unserer Ansicht nach die Zartbitterschokolade im Zutatenverzeichnis stehen.

Hinweis: Unsere Kurzmeldungen geben grundsätzlich den Stand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung wieder. Sie werden in der Regel nicht aktualisiert.

Der leichtsprachliche Text wurde übersetzt von:
Isabella von Luxburg,
luxburg@leichtzulesen.org,
www.leichtzulesen.org
Mitglied im Netzwerk Leichte Sprache e.V.

Der Text wurde geprüft durch die Prüflesegruppe:
Menschen mit Lernschwierigkeiten Zentrum Leichte Sprache Allgäu,
https://www.kjf-augsburg.de/angebote-leistungen/weitere-angebote/zentrum-leichte-sprache/

 

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Joe Holzer
21.08.2020 - 12:33

Das stimmt so nicht. Es gibt eine entsprechende Bestimmung in der Schokolade-Richtlinie der EU, und somit eine EU-weit gültige Regelung: Die in Anhang I genannten Verkehrsbezeichnungen „Schokolade“ ... können durch Informationen über die Qualitätsmerkmale oder durch Beschreibungen der
Qualitätsmerkmale ergänzt werden, sofern die Erzeugnisse folgende
Voraussetzungen erfüllen:
— Schokolade: mindestens 43 % Gesamtkakaotrockenmasse, davon
mindestens 26 % Kakaobutter.
Das steht so auch in der deutschen Schokoladeverordnung, und gilt für jede Schokolade, die als bitter, zartbitter, edel, dunkel oder ähnlich bezeichnet wird.

Redaktion Lebensmittelklarheit
26.08.2020 - 07:44

Eine klare Aussage zu Zartbitterschokolade macht die Kakao-Verordnung nicht. Sie legt fest, dass eine Schokolade 43 Prozent Gesamtkakaotrockenmasse und davon mindestens 26 Prozent Kakaobutter enthalten muss, wenn ihre Bezeichnung durch eine Angabe ergänzt werden soll, die sich auf die Qualität bezieht. Es gibt aber unterschiedliche Auslegungen dazu, ob Angaben wie „bitter“ oder „zartbitter“ vorwiegend als Qualitätsangabe anzusehen sind oder lediglich als Geschmackshinweis.

Unabhängig davon existiert aber offenbar die Verkehrsauffassung, dass Zartbitterschokolade mindestens 50 Prozent Kakao enthält. 

Christian Steiner
27.08.2020 - 11:14

... oder mit anderen Worten:

Nicht jede Schokolade ist eine Zartbitterschokolade, aber jede Zartbitterschokolade ist eine "Schokolade" im Sinne der KakaoV und darf auch so bezeichnet werden. Eine Pflicht, Schokolade mit mehr als 50 % Kakao als "Zartbitterschokolade" zu bezeichnen, besteht nicht.

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