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Kennzeichnung von Mikroorganismen zur Herstellung von Lebensmitteln

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Kennzeichnung von Mikroorganismen zur Herstellung von Lebensmitteln

Frage:

Wenn Bakterien- oder Pilzkulturen für die Lebensmittelherstellung verwendet werden: Wie müssen dann verwendete E-Stoffe aus den Nährmedien gekennzeichnet werden? Zählen sie als Verarbeitungshilfsstoffe, die generell nicht auf der Verpackung angegeben werden müssen?

Antwort:

Die Bestandteile von Nährmedien für Bakterien- und Pilzkulturen müssen nicht in der Zutatenliste gekennzeichnet werden.

Mikroorganismen wie Bakterien oder Hefepilze kommen vielfach in der Lebensmittelherstellung zum Einsatz, beispielsweise für die Gärung von Sauerkraut, die Fermentation von Joghurt oder die Reifung von Salami.

Mikroorganismen werden in sogenannten Nährmedien kultiviert, die sie mit allen nötigen Nährstoffen versorgen. Wir gehen davon aus, dass die Mikroorganismenkulturen vor ihrer Verwendung im Lebensmittel aufgereinigt werden. Um sie dem Lebensmittel einfacher zusetzen zu können, kommen Trägerstoffe, darunter auch Lösungsmittel, zum Einsatz. Diese sind dann in der Regel nicht kennzeichnungspflichtig, es sei denn sie zählen zu den 14 kennzeichnungspflichtigen Allergenen.

Oftmals erfahren Verbraucher nicht einmal ob Mikroorganismen für die Herstellung eines Lebensmittels verwendet wurden. Das liegt beispielsweise daran, dass Käse und Milcherzeugnisse wie Joghurt, die üblicherweise mit Milchsäurebakterien hergestellt werden, gar keine Zutatenliste tragen müssen. Zum anderen werden Mikroorganismen je nach Verwendung als Zutat oder Verarbeitungshilfsstoff eingeordnet. Hier haben Hersteller jedoch einen gewissen Interpretationsspielraum, der sich auch in unterschiedlichen Kennzeichnungspraktiken zeigt. So kennzeichnet beispielsweise nur ein Teil der Salami-Hersteller die Verwendung von Reifekulturen im Zutatenverzeichnis.

Wir finden diese Situation nicht verbraucherfreundlich. Wenn Mikroorganismen gezielt für die Lebensmittelherstellung eingesetzt werden, sollten diese auch gekennzeichnet werden.

Hinweis: Unsere Kurzmeldungen geben grundsätzlich den Stand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung wieder. Sie werden in der Regel nicht aktualisiert.

Der leichtsprachliche Text wurde übersetzt von:
Isabella von Luxburg,
luxburg@leichtzulesen.org,
www.leichtzulesen.org
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Der Text wurde geprüft durch die Prüflesegruppe:
Menschen mit Lernschwierigkeiten Zentrum Leichte Sprache Allgäu,
https://www.kjf-augsburg.de/angebote-leistungen/weitere-angebote/zentrum-leichte-sprache/

 

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