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Kennzeichnung des Zuckergehalts auf Konfitüre

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Kennzeichnung des Zuckergehalts auf Konfitüre

Frage

Auf der Verpackung steht ein Gesamtzuckergehalt von 63 Gramm je 100 Gramm. In der Nährwerttabelle stehen bei den Angaben pro 100 Gramm nur 60 Gramm Kohlenhydrate und davon 48 Gramm Zucker. Selbst wenn man den zugesetzten Glucose-Fructose-Sirup zu den Kohlenhydraten und nicht zu "davon Zucker" zählt, besteht immer noch eine unerklärliche Differenz zwischen dem Gesamtzuckergehalt und den Kohlenhydraten

Antwort

Wir stimmen Ihnen zu, dass die Abweichung für Verbraucher unverständlich ist. Die beiden von Ihnen genannten Angaben sind in zwei verschiedenen Verordnungen geregelt und müssen unterschiedliche Anforderungen erfüllen.

Maßgeblich ist die Angabe des Zuckergehalts in der Nährwerttabelle, die seit Dezember 2016 vorgeschrieben ist. Wie dieser zu ermitteln ist, regelt die EU-Lebensmittelinformationsverordnung. Danach können Hersteller Nährwertangaben durch eigene Lebensmittelanalysen ermitteln oder mit Hilfe von Nährwerttabellen und/oder Analysen der Zutaten berechnen.

Dabei werden ausschließlich Einfach- und Zweifachzucker (Mono- und Disaccharide) als Zucker gezählt. Mehrfachzucker fallen unter „Kohlenhydrate“, aber nicht unter „Zucker“.

Der so ermittelte Zuckergehalt kann vom tatsächlichen Zuckergehalt abweichen. Dafür gibt es verschiedene Gründe, zum Beispiel natürliche Schwankungen im Zuckergehalt der Früchte.

Die Angabe des Gesamtzuckergehalts ist bei verpackten Konfitüren, die eine Nährwerttabelle auf dem Etikett tragen, nicht mehr erforderlich, wird aber von vielen Herstellern noch zusätzlich aufgedruckt. Nach der Konfitürenverordnung muss der Gesamtzuckergehalt mittels Refraktometer – also auf physikalischem Weg – ermittelt werden. Es wird also eine andere Messmethode angewandt als für die Angabe des Zuckergehaltes in der Nährwerttabelle, wodurch sich Abweichungen erklären lassen.

Nach unseren Beobachtungen ist eine Abweichung von bis zu fünf Gramm pro 100 Gramm zwischen dem Gesamtzuckergehalt und dem angegebenen Zucker in der Nährwerttabelle durchaus üblich.

Aus Sicht von Lebensmittelklarheit kann es für Verbraucher verwirrend sein, wenn Hersteller auf einem Lebensmittel zwei verschiedene Werte für den Zuckergehalt aufführen.

Eine derart große Abweichung wie in dem von Ihnen genannten Fall halten wir für unüblich und unerklärlich. Im Zweifel kann die Lebensmittelüberwachung durch Analyse klären, welcher Wert möglicherweise falsch berechnet wurde.

Hinweis: Unsere Kurzmeldungen geben grundsätzlich den Stand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung wieder. Sie werden in der Regel nicht aktualisiert.

Der leichtsprachliche Text wurde übersetzt von:
Isabella von Luxburg,
luxburg@leichtzulesen.org,
www.leichtzulesen.org
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Der Text wurde geprüft durch die Prüflesegruppe:
Menschen mit Lernschwierigkeiten Zentrum Leichte Sprache Allgäu,
https://www.kjf-augsburg.de/angebote-leistungen/weitere-angebote/zentrum-leichte-sprache/

 

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